E-Health-Gesetz

Schmidt hofft auf Vernunft bei Gröhe

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Berlin -

Die ABDA sieht „große Defizite“ bei dem Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz: „Die reine Auflistung von Arzneimitteln ist kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolgt“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mit Blick auf den geplanten Medikationsplan. Er hofft, „dass die gravierenden Lücken des Kabinettsentwurfs im Lauf des parlamentarischen Verfahrens noch geschlossen werden“.

Schmidt setzt weiter auf die Medikationsanalyse. Dazu gehöre, dass die Medikation systematisch auf Wechselwirkungen und andere Risiken überprüft werde und für erkannte Probleme Lösungen zwischen Arzt und Apotheker abgestimmt würden. „Die Liste allein bringt den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit“, meint der ABDA-Präsident.

Die Medikationsanalyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne, so Schmidt. Offensichtlich scheue die Politik deswegen den entscheidenden Schritt, sie gemeinsam mit dem Medikationsplan einzuführen. „Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesteckt, die Zahl der Todesfälle und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, die auf Arzneimittelprobleme zurückgehen. Dieses Ziel wird sie so nicht erreichen“, ist Schmidt überzeugt.

Auch beim Medikationsplan selbst sieht er noch technische Ungereimtheiten. Das Gesetz sehe bislang kein verbindliches Verfahren unter routinemäßiger Einbindung der Apotheken vor, das sicherstelle, dass alle Medikamente eines Patienten – auch die nicht verschreibungspflichtigen – im Medikationsplan erfasst würden. Ein unvollständiger Medikationsplan erfülle seinen Zweck aber nicht.

„Da muss die Vernunft siegen“, fordert Schmidt. „Es wäre fatal, wenn man die Chance auf eine echte Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit jetzt nicht nutzen würde. Die Leidtragenden wären die Patienten.“

Im Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz ist geregelt, dass Ärzte Medikationspläne erstellen und aktualisieren und dafür eine Vergütung erhalten. Die Apotheker gehen zunächst leer aus. Sie dürfen die Pläne zwar auch aktualisieren. Allerdings ist keine Vergütung vorgesehen. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist diese Leistung mit dem Fixhonorar abgegolten. Erst wenn die Pläne elektronisch geführt und gepflegt werden, könnten die Apotheker eine neue Leistung geltend machen.

Auch in den Ländern regt sich Kritik an dem Entwurf des E-Health-Gesetzes: Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, und Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, haben bereits Nachbesserungen gefordert. Aus ihrer Sicht kann der Medikationsplan nur gemeinsam von Arzt und Apotheker erstellt und aktualisiert werden.

Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) meint, die Apotheker sind zu Recht ausgeschlossen: „Es ist leider schlüssig, wenn der Gesetzgeber dem Arzt die Medikationsplankompetenz aufgrund seiner Therapiehoheit zuspricht und dorthin die Honorierung lenkt“, so Verbandschef Hans-Werner Holdermann. Ohne pharmazeutischen Mehrwert – wie ihn etwa die Verblisterer bieten – würden es Apotheken auch weiterhin schwer haben, eine zusätzliche Honorierung zu erhalten.

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