e-Health-Gesetz

ABDA fordert Honorar für Medikationsplan

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Berlin -

Die Apotheker fordern für das Erstellen eines Medikationsplans eine Honorierung. In ihrer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum e-Health-Gesetz schlägt die ABDA eine entsprechende Änderung vor. Demnach sollen der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Rahmen der Selbstverwaltung eine „gesonderte Vereinbarung“ treffen.

Mit dem e-Health-Gesetz sollen Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten. Dies soll für Versicherte gelten, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden. Ab Oktober 2016 sollen sie einen Medikationsplan in Papierform von ihrem Hausarzt ausgestellt bekommen. Der elektronische Medikationsplan soll die Aktualität garantieren. Dokumentiert werden sollen alle Rx- und OTC-Arzneimittel, ebenso wie Medizinprodukte, die für die Medikation relevant seien könnten sowie Anwendungshinweise.

Die Apotheker wünschen sich eine stärkere Einbindung in das Gesetz. Dies sei gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erforderlich, um für die Patienten die volle Nutzung der Telematik zu ermöglichen, heißt es in der ABDA-Stellungnahme. Die Apotheker hätten mit den Modellprojekten ARMIN und PRIMA bereits wichtige Erfahrungen gesammelt. Diese Expertise will die ABDA im Gesetz auch genutzt sehen.

So soll der Medikationsplan nicht nur vom Hausarzt, sondern auch von einer von dem Versicherten ausgewählten Apotheke ausgestellt werden können. Zahlreiche Studien hätten belegt, dass Arzt, Apotheker und Patient meist sehr unterschiedliche Informationen zu allen Therapien hätten: „Keine der Datenquellen ist ausreichend zuverlässig, um alleine zur Erstellung eines Medikationsplans verwendet werden zu können“, heißt es. Nur wenn Arzt und Apotheker nach definierten Regeln gemeinsam mit dem Patienten den Plan erstellten, sei ein möglichst vollständiges Ergebnis möglich.

Laut ABDA haben die Ärzte in drei von vier Fällen kein vollständiges Bild von der Medikation ihrer Patienten. Die Einnahme weiterer Medikamente als der verordneten ist demnach die häufigste Fehlerquelle. „Hierdurch besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko“, so die ABDA. Der wachsende Anteil der Selbstmedikation sei ein weiteres Argument für eine stärkere Einbindung der Apotheker.

Vor allem aber sieht die ABDA mit dem E-Health-Gesetz eine Chance, das Instrument der Medikationsanalyse gesetzlich zu verankern – und damit zusätzliches Honorar für die Apotheken. Die Analyse müsse vor dem Aushändigen des Medikationsplans geschehen, heißt es in der Stellungnahme. Dabei müsse die AMTS-Prüfung, mit Bewertung und Interventionen hinsichtlich definierter Mindeststandards erfolgen. Pharmazeutische und medizinische Parameter seien dabei zu prüfen.

Die zusätzlichen Aufgaben sind aus Sicht der ABDA mit der aktuellen Fixpauschale der Apotheken nicht abgedeckt: „Diese Leistungen sind nicht in der Information und Beratung nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung enthalten. Sie fordern Zeit und sind gesondert zu vergüten“, so die Forderung der Apotheker. Das Honorar soll auf der Ebene der Selbstverwaltung geklärt werden.

Die ABDA schlägt außerdem eine regelmäßige Überprüfung des Medikationsplans vor, da eine Aktualisierung zwingend erforderlich sei. Außerdem sollen Arzt und Apotheker per Gesetz verpflichtet werden, zur Vervollständigung der Daten zusammen zu arbeiten. Hierzu bedürfe es Regelung zur Arbeitsteilung. Die ABDA ist darüber hinaus der Meinung, dass nur die Arzneimittel in einen Medikationsplan aufgenommen werden sollten, „die systemisch wirken und dauerhaft angewandt werden“.

Wie der Medikationsplan aussehen soll, haben Apotheker, Ärzte, Kliniken, Patientenvertreter und Pflegekräfte im Rahmen des Aktionsplans Arzneimittelsicherheit (AMTS) schon gemeinsam erarbeitet. Ziel sei es gewesen, ein einheitliches Formular zu entwickeln, das „jede Arztpraxis, jede Apotheke und jedes Krankenhaus erstellen, einlesen, ändern und ausdrucken kann“, so Professor Dr. Martin Schulz, ABDA-Geschäftsführer für den Bereich Arzneimittel, beim Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) Ende Januar.

In einer Tabelle werden zu jedem Arzneimittel Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform, Einnahmezeitpunkte, die Einheit sowie Einnahmehinweise und -gründe festgehalten. Die Daten werden zusätzlich als 2D-Barcode hinterlegt, sodass sie mit einem Scanner eingelesen und in die jeweilige Software übertragen werden können. Auf diese Weise ist beispielsweise die PZN verschlüsselt.

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