E-Health: Dringender Handlungsbedarf bei Apotheken Lothar Klein, 12.04.2018 11:06 Uhr
Zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte fordern die Gesundheitsminister der Länder ein Beschleunigungsgesetz. Die Praxis habe gezeigt, dass ein weiteres E-Health-Gesetz erforderlich ist, um den Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben, heißt es in einem Antrag zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Anfang Mai. Die Ressortchefs sehen dabei auch „dringenden Handlungsbedarf“ bei den Apotheken und fordern einen alles umfassenden elektronischen Medikationsplan.
Der Schwerpunkt des zweiten E-Health-Gesetzes soll sich aus Sicht der Länder auf die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) konzentrieren. Das sei die „mit Abstand komplexeste, aber auch nachhaltigste Anwendung“. Die Ländergesundheitsminister sehen dabei sieben wichtige Aufgaben für den Gesetzgeber.
Jeder Patient müsse jederzeit die Möglichkeit haben, seine Patientenakte komplett einzusehen. Dafür soll kein Arzt- oder anderer Kontakt erforderlich sein. Patienten müssten ihre Gesundheitsakte „eigenständig an jedem Ort und mit jedem Endgerät“ unter Wahrung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit einsehen können. Die bisherige Regelung sieht vor, dass der Patient seine Akte nur gemeinsam mit dem Arzt einsehen kann.
Grundsätzlich müsse für die Patientenakte das Grundrecht auf informationeller Selbstbestimmung des Patienten gelten. Er behalte die grundlegende Hoheit über Art und Umfang der Datennutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärzte und andere Heilberufe. Zugriffen auf seine Daten müsse der Patient zustimmen. Dies sei erforderlich, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Patienten sowie den behandelnden Ärzten und anderen Heilberufen, auch in der Pflege, sicherzustellen: „Nur wenn Daten wirklich geschützt und sicher sind, kann Vertrauen nachhaltig entstehen.“ In diesem Kontext müsse „unbedingt verbindlich geklärt“ werden, auf welche Anwendungen die Angehörigen nicht-approbierter Gesundheitsberufe zukünftig zugreifen könnten und wie die Telematikinfrastruktur durch diese Berufsgruppen aktiv genutzt werden könne.
Die Ländergesundheitsminister kritisieren in einem Antrag, dass die Anbindung der Krankenhäuser und Apotheken an die Telematikinfrastruktur noch immer nicht reibungslos funktioniert. Das sei unter anderem deshalb sehr schwierig, weil es hierfür keine gesetzliche Regelung gebe. „Gleiches gilt für die Apotheken. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Nach derzeitiger Planung sollen bis Ende 2018 Ärzte und Kliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Dabei gibt es aber bereits Verzögerungen, weil die erforderliche Hardware nicht in ausreichendem Umfang von der Industrie angeboten wird. Die Ärzte fordern bereits eine Fristverlängerung. Anschließend sollen erst die Apotheken ab 2019 angebunden werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandelt derzeit mit dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der technischen Umstellung. Die Ärzte erhalten von den Krankenkasse dafür eine Pauschale. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Handlungsbedarf sehen die Länder auch beim Medikationsplan. Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei auf Dauer nur mit Hilfe von serverbasierten Lösungen zu realisieren. „Erforderlich ist die Kenntnis der Gesamtmedikation und der Interaktionen zwischen Ärzten und Apothekern sowie zwischen den Heilberufen und den Patienten und ihren Angehörigen“, fordern die Länder einen umfassenden Medikationsplan. Hierfür sei eine offene IT-Schnittstelle zu nutzen.
„Von der flächendeckenden Nutzung telemedizinischer Anwendungen ist Deutschland nach wie vor weit entfernt“, kritisieren die Länder, weil die Selbstverwaltung die politischen Vorgaben nicht umsetze: „Die ersatzweise Anpassung gesetzlicher Regularien unter anderem im Bereich der Vergütungssysteme bleibt deshalb dringlich.“ Die Ländergesundheitsminister fordern rasche Regelungen für die Integration telemedizinischer Anwendungen in die Ärztehonorierung: „Ohne diese Voraussetzungen gibt es keine Grundlage für den flächendeckenden Einsatz der Telemedizin in Deutschland.“ Es sei „bedauerlich“, dass nicht einmal die Basisanwendung „elektronische Videosprechstunde“ in die Fläche komme, obwohl dies ein Ziel des E-Health-Gesetzes gewesen sei.
Bisher sei nicht sichergestellt, dass alle Hersteller der Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssysteme die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte auf demselben qualitativen Niveau umsetzten. Die Anwendungen müssten deshalb zertifiziert werden. Insbesondere zur Schaffung klinischer Krebsregister seien verbindliche Regelungen zu schaffen für einheitliche Schnittstellen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Daten zur klinischen Krebsregistrierung aus den Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen über die Telematikinfrastruktur an die Krebsregister geleitet werden könnten.
Elektronische Patientenakten müssen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Faktoren wie Kosten, einheitliche Grundfunktionalitäten, wettbewerbliche Wahlfreiheit und Nutzerorientierung müssen so gestaltet sein, dass niemand von diesem System ausgeschlossen werde, verlangen die Ländergesundheitsminister. Deutschland müsse sich zudem aktiv an der internationalen Standardisierung für elektronische Patientenakten beteiligen, damit eine Harmonisierung von nationalen Lösungen eine gute Gesundheitsversorgung deutscher Bürger auch im Ausland ermögliche.