Elektronische Gesundheitskarte

BMG: Patiententerminals in Apotheken

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Berlin -

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen einmal zahlreiche Daten gespeichert werden: Notfalldaten, Arztbriefe, Patientenakten und eingenommene Arzneimittel – aber auch Angaben zu Organspendeausweisen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auf letztere sollen die Patienten selbst zugreifen können, etwa auf Terminals in Apotheken.

Im Sozialgesetzbuch (SGB V) ist festgelegt, dass Patienten einen Anspruch darauf haben, auf einige ihrer auf der eGK gespeicherten Angaben zugreifen zu können. Sobald die technische Infrastruktur für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten flächendeckend zur Verfügung steht, müssen die Krankenkassen tätig werden.

Die Kassen müssen die Versicherten dann über ihre Zugriffsrecht informieren. Außerdem müssen sie „allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen für ihre Versicherten technische Einrichtungen zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte flächendeckend zur Verfügung zu stellen“. Der GKV-Spitzenverband muss dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ende Januar 2016 erstmals einen Bericht über die Ausstattung vorlegen.

Dort hat man schon konkrete Vorstellungen, wie die Zugriffsrechte der Versicherten realisiert werden könnten: „An Patiententerminals in Praxen oder Apotheken sollen Patienten einsehen können, welche medizinischen Daten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind“, teilt das Ministerium mit.

Über das SGB V hinausgehende gesetzliche Regelungen gebe es derzeit aber noch nicht, betont eine BMG-Sprecherin. Wie genau der flächendeckende Zugriff der Patienten auf die eGK-Daten künftig aussehe, könne man derzeit noch nicht sagen. Terminals in Apotheken und Arztpraxen seien eine Möglichkeit, die sich das BMG vorstelle. Die Verantwortung liege allerdings bei den Krankenkassen.

Über Facebook bewirbt das BMG derzeit für seine Idee. Demnach kann der Patient dank der Terminals Herr über seine Daten sein. „Patientinnen und Patienten entscheiden, welche Daten auf ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden und wer die Daten lesen darf.“

Bislang sind im SGB V elf Anwendungen für die eGK vorgesehen, die über die derzeitigen Chipkarten hinausgehen: Die Gesundheitskarte soll elektronische Rezepte speichern und als Versicherungsnachweis im EU-Ausland dienen können. Unter anderen sollen auch Angaben der Versicherten sowie Daten über in Anspruch genommene Leistungen auf der Karte hinterlegt sein.

Terminals für die eGK gibt es in der Praxis bereits: Die Deutsche Gesellschaft für Infrastruktur und Versorgungsmanagement (DeGIV) hat Anfang März ihr Gesundheitsterminal vorgestellt, mit dem Patienten auch Unterlagen einscannen und an ihre Krankenkasse beziehungsweise – im Fall der Krankschreibung – auch den Arbeitgeber schicken können.

Für die Apotheken soll das Angebot kostenlos sein. Finanziert werden die Terminals über Beiträge der Krankenkassen, die für jeden Versicherten im Einzugsgebiet eines Terminals 80 Cent im Jahr zahlen. Außerdem hoffen die DeGIV-Geschäftsführer Dieter Rittinger und Lars Kliefoth auf Werbeeinnahmen. Denn zu den Terminals gehören auch zwei 32-Zoll-Bildschirme, auf denen Anzeigen der Apotheken, aber auch von Krankenkassen und Arzneimittelherstellern laufen sollen.

Rittinger und Kliefoth wollen zunächst 500 Terminals an Apotheken ausliefern, unter anderem in Niedersachsen, im Ruhrgebiet und in Westfalen-Lippe. Ziel des Unternehmens ist, jede dritte Apotheke an das System anzubinden. Mehr sollten es laut Rittinger nicht werden, da sonst die Kalkulation mit 80 Cent pro Versichertem nicht mehr passt.

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