Die Apotheker fordern weiterhin eine regelmäßige, automatische Anpassung des Fixhonorars. Auf offene Ohren sind sie damit bislang nur bei der CSU gestoßen: Die Bayern hatten angemerkt, dass die Anpassungen anhand der Grundlohnsumme berechnet werden könnten. Wäre dies seit 2004 tatsächlich regelmäßig geschehen, müsste der Festzuschlag zum 1. Januar 2013 auf 9,02 Euro erhöht werden – ohne die Anpassung um 25 Cent. Nicht nur aufgrund der Höhe des Wertes dürfte die Dynamisierung anhand der Grundlohnsumme damit in weiter Ferne liegen.
Die Grundlohnsumme ist die Summe aller beitragsbedingten Einnahmen der Krankenkassen. Die prozentuale Entwicklung der Summe, die sogenannte Veränderungsrate wird jährlich ermittelt und muss zum Beispiel bei der Klinikfinanzierung beachtet werden. „Wir werden überprüfen, ob ein ähnlicher Mechanismus auch bei Apotheken zur Anwendung kommen kann“, hatte der CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer gesagt.
Hätte man mit Einführung des Fixhonorars im Jahr 2004 eine Dynamisierung anhand der Grundlohnsumme eingeführt, hätte das Fixum schon im ersten Jahr um 0,38 Prozent erhöht werden müssen: von 8,10 Euro auf 8,13 Euro.
Die für 2013 ermittelte Veränderungsrate liegt sogar bei 2,03 Prozent. Hätte man das Fixum acht Jahre lang kontinuierlich angepasst, müsste der Wert in diesem Jahr um 2,03 Prozent auf 9,02 Euro. Bereits in diesem Jahr hätten die Apotheker demnach 8,85 Euro Honorar erhalten.
Ein solcher Wert wäre von der Politik sicherlich nicht erwünscht – schließlich wurden erst kürzlich die von der ABDA geforderten 9,14 Euro als unrealistisch bezeichnet. Neben den regelmäßigen Anpassungen anhand der Grundlohnsumme könnte ein Zuwachs der Packungszahlen den Apothekern weitere Einnahmen brignen. Auch diese „Mengenkomponente“ hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingerechnet, als die Anpassung um 25 Cent beschlossen wurde.
In diesem Licht erscheint das von der ABDA entworfene Modell zur Dynamisierung wenig Chancen auf Erfolg zu haben: Die Apotheker nicht nur die Grundlohnsumme als Bezugsgröße gefordert, sondern außerdem das Bruttoindlandprodukts und die Inflation. Der Mengenfaktor wird in dem ABDA-Modell allerdings auch berücksichtigt.
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