Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Das liege an den steigenden Kosten, die den Geldbedarf der Kassen in die Höhe treiben. Viele Krankenkassen können jedoch auf teils hohe Rücklagen zurückgreifen. Daher könnten die Beiträge für manch Versicherten auch sinken.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben, wie das Bundesgesundheitsministerium heute in Berlin mitteilte. Grund dafür: Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen. Auch Beitragssenkungen seien bei Kassen mit hohen Finanzreserven möglich, betonte das Ministerium. Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird jährlich neu festgelegt und spiegelt als Orientierungsgröße den Finanzbedarf der Kassen insgesamt wieder. Gründe für wachsende Ausgaben sind laut Ministerium Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und das steigende Lebensalter der Menschen.
Allerdings seien die Finanzreserven in den vergangenen Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Mehr als die Hälfte der Kassen verfüge über Betriebsmittel und Rücklagen, die höher sind als die Ausgaben eines Monats. In diesem Fall dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen. Errechnet wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf Basis einer offiziellen Schätzung. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds sollen im kommenden Jahr demnach bei 240,2 Milliarden Euro liegen – die Ausgaben der Kassen bei rund 256,8 Milliarden Euro.
Die gesetzlichen Kassen haben inzwischen beträchtliche Reserven angespart. Allein von 2015 bis 2019 legten die Gesamtreserven von 14,5 Milliarden auf 21,2 Milliarden Euro zu. Ob der Gesamtbeitrag also tatsächlich steigt oder eher fällt, hängt von der Finanzlage jeder einzelnen Krankenkasse ab. Seit 1. Januar diesen Jahres teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl den variablen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch den allgemeinen, festen Beitrag von 14,6 Prozent je zur Hälfte. Davor mussten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine schultern.
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