Drug Checking: Unimedizin statt Apotheken Katharina Brand, 05.06.2024 14:17 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland in Deutschland, das rechtliche Grundlagen für Modellvorhaben zu Substanzanalysen – das sogenannte Drug Checking – geschaffen hat. Die entsprechende Landesverordnung trat Ende Mai in Kraft. Auf Apotheken setzt das zuständige Ministerium vorerst nicht.
Konsumierende können zukünftig ihre illegalen Drogen untersuchen lassen, um deren Inhaltsstoffe festzustellen, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin bekannt. Die Drug-Checking-Verordnung dient der Umsetzung des für die Modellvorhaben erforderlichen Erlaubnisverfahrens. „Die Erlaubnis kann nur auf Antrag und auch nur dann erteilt werden, wenn mit der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums verbunden ist“, betonte Drese. Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
„Die Substanzanalysen und die Beratung dienen dem Schutz der Konsumierenden, indem sie die gesundheitlichen Risiken beim Konsum von Betäubungsmitteln minimieren“, verdeutlichte Drese. Die Ministerin erklärte, dass die Verfahren in mehreren europäischen Ländern etabliert seien und sich als wirkungsvoll in Prävention und Schadenreduzierung erwiesen hätten. Sie betonte darüber hinaus, dass neben stationären auch mobile Substanzanalysen möglich seien, um bei Festivals in Mecklenburg-Vorpommern Drogenschäden zu reduzieren.
Und Apotheken?
Das Betäubungsmittelgesetz wurde am 19. Juli 2023 um § 10b ergänzt, der Modellvorhaben zu Substanzanalysen ermöglicht. Mecklenburg-Vorpommern regelt mit der Drug-Checking-Landesverordnung die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Durchführung dieser Vorhaben. Träger der Modellvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein.
Ob Apotheken zukünftig in puncto Drug Checking aktiv werden, unterliegt gewissen Regularien: „PTA und auch Apotheker:innen sind nach §4 der LVO fachlich qualifiziert für Substanzanalysen“, stellt das Gesundheitsministerium klar. „Aber: Modellvorhaben müssen ein Erlaubnisverfahren (beim LAGuS) durchlaufen und der potentielle Projektträger muss neben der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums gewährleisten.“
Insofern müssten Apothekenteams diese Aufgaben mittragen, so sie dem Programm zur Verfügung stehen wollen. „Im Moment laufen Gespräche mit der Unimedizin Rostock, die sowohl ein stationäres als auch ein mobiles Modellvorhaben planen“, schließt das zuständige Ministerium.