Präimplantationsdiagnostik

Dritter Gesetzentwurf zu PID dpa, 08.02.2011 12:47 Uhr

Berlin - 

Die Gegner von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Präimplantationsdiagnostik (PID) strikt verboten werden soll. Damit gibt es nun drei Gesetzesvorschläge zur PID.

Der Entwurf für ein striktes Verbot wird bisher fraktionsübergreifend von mehr als 20 Bundestagsabgeordneten unterstützt. Dazu zählen SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), der CSU-Fraktionsvize Johannes Singhammer und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen.

„Die Anwendung der PID gefährdet die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen“, heißt es in dem Entwurf, der heute vorgestellt wurde.

Eine andere Gruppe von Abgeordneten will, dass die PID nur dann zum Einsatz kommt, wenn aufgrund genetischer Vorbelastung der Eltern eine Fehl- oder Totgeburt droht oder mit einem frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres zu rechnen ist. Eine weitere Gruppe will mögliche Ausnahmen beim PID-Einsatz allein auf die Frage der Lebensfähigkeit des Kindes beschränken.

Das Parlament will im Laufe des Jahres die PID-Neuregelung beschließen, die wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofes nötig ist.