Telemedizin

DrEd wieder in Deutschland willkommen

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Berlin -

Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die britische Online-Praxis DrEd per Gesetz von der Fernbehandlung in Deutschland ausschließen wollen und Apothekern verboten, Online-Rezepte zu bedienen. Jetzt kehrt DrEd nichtsdestotrotz nach Deutschland zurück: In Baden-Württemberg darf DrEd jetzt Patienten behandeln: Die dortige Landesärztekammer hat dem Telemedizin-Pionier ein solches Modellprojekt genehmigt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist Vorreiter in Sachen Telemedizin. Bereits seit 2016 ermöglicht sie mit einer Änderung ihrer Berufsordnung die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten innerhalb des Bundeslandes. Ab Sommer 2018 wird auch DrEd in Baden-Württemberg ansässige Privat- und Kassenatienten fernberaten und -behandeln.

„Wir freuen uns als größte Online-Arztpraxis Europas, unsere langjährige Expertise in das Projekt der Landesärztekammer Baden-Württemberg einbringen zu können. Wir haben die technischen Lösungen und kennen die besonderen Herausforderungen der telemedizinischen Behandlung bis ins Detail – aus Sicht des Arztes und des Patienten. Jetzt können auch Ärzte mit Sitz in Baden-Württemberg für DrEd baden-württembergische Patienten aus der Ferne behandeln”, sagt David Meinertz, CEO von DrEd.

Alle Modellprojekte unterliegen einer strengen Aufsicht. Für die Fernbehandlung gelten dieselben Regularien und Qualitätsstandards wie für Arztpraxen vor Ort. Jede Diagnose muss ärztlich vertretbar sein, ganz gleich, ob sie analog oder digital erfolgt. „Die stetig steigende Zahl der Patienten, die Rat bei DrEd suchen, bestätigt, dass die Menschen zunehmend Vertrauen zur Fernbehandlung fassen und die zeit- und ortsunabhängigen Leistungen gerne annehmen. Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland sollte Telemedizin ein selbstverständlicher Bestandteil des Systems werden. Nur, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen, können wir zukünftige Versorgungslücken vermeiden”, erklärt David Meinertz.

Erst im Mai 2018 hatte die Bundesärztekammer die Musterberufsordnung geändert und deutschlandweit den Weg für die telemedizinische Erstbehandlung geöffnet, um Patienten den Zugang zur ärztlichen Versorgung zu erleichtern. Nun ist es an den Ärztekammern der einzelnen Bundesländer, die Änderung individuell umzusetzen. Nach Baden-Württemberg hatte auch Schleswig-Holstein noch vor der bundesweiten Entscheidung die Erstbehandlung aus der Ferne ermöglicht.

DrEd hat seit dem Start im Jahr 2011 nach eigenen Angaben europaweit über zwei Millionen Beratungen und Behandlungen aus der Ferne durchgeführt – davon über 400.000 für Patienten in Deutschland. 2017 ist die Online-Arztpraxis insgesamt um 40 Prozent gewachsen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt die mehr als 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Die Online-Praxis DrEd ist bei der englischen Aufsichtsbehörde für Arztpraxen, der „Care Quality Commission“ (CQC), registriert und richtet sich nach eigenen Angaben unter anderem nach den Vorgaben und Empfehlungen deutscher wissenschaftlicher Institute, wie dem Robert Koch Institut und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sowie nach den Vorgaben des National Institute for Health and Care Excellence (NICE).

In Baden-Württemberg laufen bereits mehrere Modellprojekte zur Fernbehandlung: Mitte April startete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) als erste KV in Deutschland mit Docdirekt ein Telemedizinprojekt, bei dem die Patienten nicht persönlich zum Arzt kommen müssen. Gesetzlich Versicherte aus den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können sich seit dem 16. April 2018 telemedizinisch beraten und behandeln lassen. Niedergelassene Ärzte stehen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr für die telemedizinische Beratung der akut erkrankten Patienten zur Verfügung.

Im Rahmen des Modellprojekts DocDirekt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KV) genehmigte Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) auch das Ausstellen von E-Rezepten bei telemedizinischen Behandlungen. Seit dem sogenannten „DrEd-Verbot“ ist Apothekern eigentlich die Bedienung von Rezepten aus Online-Apotheken untersagt. „Ich sehe hier große Chancen für den Einsatz digitaler Technologien, zum Beispiel in der Telemedizin, der sektorenübergreifenden Versorgung, bei der elektronischen Patientenakte oder in der häuslichen Pflege“, sagte Lucha.

Im Frühjahr ging in Baden-Württemberg auch ein Modellprojekt der ganz besonderen Art zur Telemedizin an den Start: Gefängnisinsassen werden per Videosprechstunde von Ärzten behandelt. Los ging es in fünf Justizvollzugsanstalten. Technik und Ärzte liefert ein privates Unternehmen aus Hamburg. Die Hoffnung: So lässt sich die Fluchtgefahr verringern. Der Modellversuch ist auf sechs Monate angelegt und wird seit April in den Gefängnissen in Stuttgart, Rottenburg, Schwäbisch Gmünd, Adelsheim und Hohenasperg durchgeführt. Das Modellprojekt deckt nach Angaben des Ministeriums nahezu das gesamte vollzugliche Spektrum – junge Gefangene, Frauen, Männer, Untersuchungshaft, Strafhaft, große und kleine Anstalten – ab. Teilnehmen werden circa 2000 Gefangene.

Neben dem DocDirekt-Modellprojekt und der Telemedizin in Gefängnissen hat die KV in Baden-Württemberg jetzt auch einem kommerziellen Anbieter eine Genehmigung erteilt: Der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY, mit dem auch McKesson in Schweden kooperiert, darf im Rahmen eines Modellprojektes baden-württembergischen Bürgern die Fernbehandlung anbieten. Dafür arbeitet KRY mit Ärzten des Landes zusammen, die insbesondere eine hausärztliche/allgemeinmedizinische Qualifikation haben. Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient erfolgt laut KV live über Video in einer Smartphone- oder Tablet-App.

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