DPhG: Qualitätsverlust durch Light-Apotheke Lilith Teusch, 20.06.2024 15:26 Uhr
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) kritisiert den geplanten Referentenentwurf zur Apothekenreform. Der Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Apotheken in Abwesenheit von Apotheker:innen zu betreiben, könne zu einem Qualitätsverlust in der Arzneimittelversorgung führen.
Das Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreformgesetz (ApoRG) soll eigentlich die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherstellen. Mit der DPhG warnt nach dem Weltapothekerverband jedoch eine weitere Fachgesellschaft davor, dass das Gesetz zu einem Qualitätsverlust in der Arzneimittelversorgung führen könnte und die Weiterentwicklung des Apothekerberufs behindern würde.
Besonders problematisch sei die Regelung, Filialapotheken ohne anwesende approbierte Fachkraft zu betreiben, da dies die Sicherheit der Patienten gefährden und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der wachsenden Bedeutung des Apothekers für die Arzneimitteltherapiesicherheit stehen würde.
Telepharmazie ist kein Ersatz
Die Beratung zu Arzneimitteln und die Therapiebegleitung stellten komplexe Aufgaben dar, die nur von wissenschaftlich ausgebildeten Apotheker:innen verantwortungsvoll übernommen werden können, argumentiert die DPhG. Eine telepharmazeutische Beratung, bei der Apotheker:innen bei Bedarf online hinzugeschaltet werden, reiche nicht aus, da sie voraussetzt, dass der Bedarf für eine pharmazeutische Intervention bereits ohne die Anwesenheit eines Approbierten erkannt werden kann.
„Eine patientenindividuelle Beratung von Patienten mit komplexer Medikation, zum Beispiel zur Bewertung potenzieller Arzneimittelwechselwirkungen oder zur Erkennung von Non-Adhärenz oder Anwendungsschwierigkeiten sowie zur Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen, kann daher nur von einem Apotheker vor Ort geleistet werden.“
Auch zahlreiche internationale Studien hätten bereits deutlich gezeigt, dass eine pharmazeutische Betreuung zu einer Verbesserung in der Patientenversorgung führe, so die DPhG. Die Digitalisierung biete zwar Möglichkeiten zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen und Apotheker:innen, die persönliche Präsenz und Fachkompetenz der Apotheker:innen könne aber nicht ersetzt werden.
Videokonsultation ist unpraktikabel
„Das telepharmazeutische Hinzuziehen eines Apothekers ist nicht nur wissenschaftlich unbegründet, sondern schlichtweg unpraktikabel, da dieser während der Online-Beratung keine Präsenzaufgaben wahrnehmen kann und damit an anderer Stelle fehlt“, schreibt die DPhG. Die Gesundheitsminister der Länder hätten diese „Nebenwirkungen“ des Referentenentwurfs erkannt und lehnten „Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht“ ab.
„Es bleibt zu hoffen, dass auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und klinischen Evidenz den Referentenentwurf in der jetzigen Form überdenkt.“