Dem deutschen Apothekenmarkt steht ein Umbruch bevor, sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich der Meinung seines Generalanwalts Maciej Szpunar anschließen. Der hatte gestern in seinen Schlussanträgen die Preisbindung für nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen kritisiert das Votum und warnt vor den möglichen Folgen eines entsprechenden Urteils. Im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC richtet er auch einen Appell an den Gesetzgeber.
Douglas attestiert den Schlussanträgen „wenig Qualität“ – und das ist noch das Höflichste, was er darüber sagen kann. Ob der EuGH dem Votum von Generalanwalt Maciej Szpunar folgen wird, darüber kann auch Douglas nur spekulieren. Seit gestern bestehe aber ein „signifikantes Risiko“, dass es so komme. „Es war von Anfang an misslich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf den EuGH angerufen hat. Was in Luxemburg geschieht, ist nie vorhersehbar“, so Douglas.
Sollte der EuGH tatsächlich Szpunar folgen, wird sich das Urteil laut Douglas zwangsläufig und sehr schnell auf den deutschen Markt auswirken: „Man kann die Uhr danach stellen, dass sich dann sofort deutsche Apotheker verklagen lassen, weil sie auch Rx-Boni gewähren wollen.“
Wenn der Richter die Ungleichbehandlung ausländischer Versender und hiesiger Apotheken beim Preisrecht als ungerecht empfinde, könne er den Fall nach Karlsruhe schicken. Im Rahmen der Normenkontrolle kann jedes Gericht ein bestehendes Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Douglas geht davon aus, dass das Boni-Verbot dann auch für deutsche Apotheken fällt. Das sei in der Folge auch nur konsequent. Zudem wird auch das Rabattverbot im Verhältnis zwischen Großhandel und Apotheke bei Rx aufgehoben werden müssen.
Douglas ist aber auch überzeugt, dass es dann zu spät ist: „Wenn die deutschen Apotheken das erst durchfechten müssen, dürfte ein Drittel der Apotheken in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.“ Denn ohne Preisbindung für ausländische Versender werde der Wettbewerb grob verzerrt: „DocMorris wird sich sofort auf die Chroniker stürzen und damit die Existenzgrundlage der allermeisten Apotheken angreifen. Den Holland-Versendern geht es nicht um Einzel-Rezepte, sondern um die Belieferung von Diabetikern, Asthmatikern und HIV-Patienten.“
Aus diesem Grund sieht Douglas die Politik in der Pflicht: „Der Gesetzgeber muss jetzt damit beginnen, sich an einen Plan B zu machen, sollte der EuGH die Preisbindung verwerfen.“ Eine Lösung wäre ein Rx-Versandverbot: „Der Generalanwalt hat selbst in den Schlussanträgen noch einmal darauf hingewiesen, dass es den Mitgliedstaaten frei steht, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln komplett zu verbieten.“
Entsprechende Vorstöße einzelner Bundesländer sowie Anträge der Linksfraktion im Bundestag waren in der Vergangenheit allerdings nie von Erfolg gekrönt. Von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung sowie bereits davor in der Großen Koalition wurden jeweils verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot geltend gemacht. Douglas hält die Argumente für vorgeschoben. Es stehe dem Gesetzgeber frei, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit den Rx-Versandhandel zu verbieten.
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