DocMorris will Rabatt und Mitsprache APOTHEKE ADHOC, 14.01.2010 10:27 Uhr
Gerade wurde für ausländische Versandapotheken die Möglichkeit des Beitritts zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung neu geschaffen, da beansprucht die niederländische Versandapotheke DocMorris von den Pharmafirmen die Erstattung des Herstellerrabatts - rückwirkend. Die Celesio-Tochter argumentiert, sie sei am 13. November 2008 dem Vertrag rechtswirksam beigetreten. Seit dem Tag gelte der Anspruch auf den Herstellerrabatt.
Der GKV-Spitzenverband teilt die Auffassung nicht: „Die Voraussetzungen für einen Beitritt ausländischer Apotheken zum Rahmenvertrag stehen seit 1. Januar“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Einen Anspruch auf Rückerstattung sehe man daher nicht. Zudem erfasse der Rahmenvertrag lediglich die Beziehung zwischen den Apotheken und Krankenkassen. Das Verhältnis zwischen Apotheke und Hersteller sei damit nicht automatisch geregelt, so die Sprecherin.
Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) wollte man sich zu der Frage gar nicht äußern: Wie Einzelfälle aus der Vergangenheit bewertet würden, müsse in der Verständigung zwischen GKV und DAV geklärt werden, sagte ein Sprecher auf Nachfrage.
DocMorris bezieht sich auf das Bundesgesundheitsministerium, das nach Ansicht der Celesio-Tochter die Rechtmäßigkeit des Beitritts bestätigt habe. Im Ministerium lässt man diese argumentative Abkürzung nicht gelten: Man habe den Parteien im Sommer mitgeteilt, dass es aus Sicht des Ministeriums keine Gründe gebe, DocMorris den Beitritt zu versagen. Dies bedeute im Umkehrschluss jedoch nicht, dass ein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme bestehe, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Rahmenvertrag und damit auch die Beitrittsvoraussetzungen seien Aufgabe der Selbstverwaltung.
DocMorris hatte bereits in der Diskussion den Standpunkt vertreten, dass für den Beitritt keine Bestätigung durch Kassen oder DAV notwendig ist. Auch dürfe der Beitritt nicht mit Verweis auf notwendige Änderungen aufgeschoben werden: „Für die Rechtswirkung des Rahmenvertrages (d.h. Für die Berechtigung der DocMorris N.V. zur Leistungserbringung im Rahmen der GKV) bedarf es keiner Neufassung des Rahmenvertrages“, schrieben DocMorris-Versandchef Olaf Heinrich und Michael Schmitz, als Director Health Care Partner für Krankenkassen zuständig, im August an den GKV-Spitzenverband.
Vielmehr sei der Rahmenvertrag bis zu einer Anpassung „entsprechend auszulegen“, wobei es nicht erforderlich sei, „dass die EG-ausländische Apotheke insgesamt den gleichen ergänzenden vertraglichen Regelungen unterworfen wird, die für die inländischen Apotheken gelten“.
Bei den Verhandlungen sei dann zu gewährleisten, dass die Interessen ausländischer Versandapotheken berücksichtigt werden. DocMorris will offenbar in der Selbstverwaltung mitmischen: Der Gesetzgeber sei seinerzeit davon ausgegangen, dass die „maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker“ auch die Interessen der nicht verbandlich organisierten Apotheken hinreichend vertrete. Dies setzt laut DocMorris aber voraus, dass „sämtliche Apotheken - unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft - mangels Wettbewerb weitestgehend homogene Interessen verfolgen und ein entsprechender Organisationsgrad vorliegt“. Der DAV vertrete aber gerade die Interessen von EG-ausländischen Apotheken nicht beziehungsweise nicht in ausreichendem Maße, so Heinrich und Schmitz.
Insofern plädierte DocMorris für ein „Anhörungsrecht beigetretener und beitrittswilliger Apotheken mit Sitz im EG-Ausland“ oder einen „Veto-Mechanismus“ dieser Anbieter. „Der maßgebliche Verband für eine Versandapotheke ist der EAMSP“, konstatieren die beiden DocMorris-Vertreter. „Eine Rahmenvereinbarung zwischen EAMSP und dem Spitzenverband der Krankenkassen wäre für uns durchaus vorstellbar.“