Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG)

DocMorris will gegen Rx-Boni-Verbot kämpfen

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Berlin -

Morgen tritt mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) das Rx-Boni-Verbot in Kraft. Sofort kündigte die niederländische Versandapotheke DocMorris an, dagegen zu Kämpfen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. DocMorris wird ab morgen keine Rx-Boni mehr gewähren. Kunden wird ein neues Modell in Aussicht gestellt. 

Mit dem Rx-Boni-Verbot umgehe der deutsche Gesetzgeber das höchstrichterliches Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2016, moniert DocMorris. In dieser Rechtssache habe der Gerichtshof entschieden, dass Apotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gebunden seien und ihren Kunden Rabatte gewähren dürfen, um einen wettbewerblichen Nachteil auszugleichen.

„Die Festschreibung eines Bonus-Verbots im SGB V zielt darauf, dass die Europäische Union im Sozialrecht keine originäre Rechtsetzungszuständigkeit hat. Hier wird derselbe Tatbestand aber einfach in ein anderes Gesetz verschoben, weil ein EuGH-Grundsatzurteil offenbar nicht genehm ist und dann erwartet, dass es so EU-rechtskonform sei. Aus unserer Sicht handelt die Bundesrepublik Deutschland als aktuelle Ratspräsidentin im Rat der Europäischen Union damit eindeutig europarechtswidrig und zum klaren finanziellen Nachteil von Millionen Patientinnen und Patienten“, so Walter Hess, neuer CEO von DocMorris.

EU-ausländische Apotheken seien durch das VOASG nun wieder gegenüber den deutschen Apotheken in ihrem Marktzugang benachteiligt, denn erst der Bonus stelle gleiche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Markt her, ist man beim Versender überzeugt. DocMorris betont erneut, dass man beim geplanten Marktplatz und Kooperationen zum E-Rezept auf die Boni-Gewährung verzichtet hätte. Trotzdem gibt sich der Versender noch nicht geschlagen.

Eine Reaktion der EU-Kommission zum erneuten gesetzlichen Bonus-Verbot bleibe abzuwarten, heißt es. Es sei immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hinsichtlich des Verstoßes gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs anhängig, das die EU-Kommission unmittelbar an den EuGH verweisen könne. „Die Apotheke DocMorris wird alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das Bonus-Verbot ausschöpfen“, so die Reaktion.

 

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