Fremdbesitzverbot

DocMorris und das Saarland müssen zahlen

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Nur noch eine Frage des Geldes. Ein halbes Jahr ist es her, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt hat. Der juristische Abspann folgte vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes. Mit der Kostenentscheidung im Fall DocMorris endet ein jahrelanger Rechtsstreit um eine Apotheke, die es nie hätte geben dürfen.

Laut Beschluss des Gerichts trägt das Saarland, vertreten durch das Gesundheits- und Justizministerium, drei Achtel der Gerichtskosten. Das entspricht 75.000 Euro. Den gleichen Betrag muss DocMorris zahlen, da die Celesio-Tochter als Beigeladene im Verfahren selbst einen Antrag gestellt hatte.

Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der ebenfalls beteiligten Apothekerkammer des Saarlandes hat das Gericht wie erwartet die Klagebefugnis abgesprochen. Da sie sich trotzdem am Verfahren beteiligt hatten, tragen sie je ein Achtel der Gerichtskosten und je ein Achtel der außergerichtlichen Kosten des Ministeriums des Saarlandes und von DocMorris.

Letztere müssen wiederum zusätzlich zu den Gerichtskosten die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der drei klagenden Apotheker tragen. „Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst“, heißt es im Beschluss.

Das Gericht lässt keinen Zweifel am Ausgang des Verfahrens. Entscheidend für die Kostenverteilung war laut Beschluss, dass die klagenden Apotheker „im Kern der Sache erfolgreich waren und das erledigende Ergebnis darin zu sehen ist, dass die beanstandete apothekenrechtliche Erlaubnis infolge der Entscheidung des EuGH vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 - zurückgenommen wurde“.

So heißt es im Wortlaut auch in der Kostenentscheidung im Parallelverfahren, das die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert auf eigene Faust angestrebt hatte. In diesem Fall tragen DocMorris und das Ministerium entsprechend die vollständigen Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Beteiligung des DAV und der Apothekerkammer an den Gerichtskosten ist demnach alleine der fehlenden Klagebefugnis geschuldet.

Die Hauptbeteiligten hatten den Rechtsstreit übereinstimmend eingestellt, nachdem der EuGH das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt hatte. Damit war klar, dass das saarländische Ministerium, damals unter der Leitung von Minister Josef Hecken (CDU), DocMorris im Jahr 2006 zu Unrecht eine Betriebserlaubnis erteilt hatte. Die saarländischen Richter weisen im Beschluss darauf hin, „dass das Gericht im Falle einer mündlichen Verhandlung auf eine sachdienliche Antragstellung hingewirkt hätte“.

Das saarländische Ministerium hatte die DocMorris-Betriebserlaubnis schon am 22. Mai zurückgezogen. Die Celesio-Tochter hatte am 26. Mai gegen den Bescheid geklagt, die Beschwerde aber kurz darauf wieder zurückgezogen. Am 8. Oktober hatte das Verwaltungsgericht die Kostenverteilung festgelegt.

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