Kammermitgliedschaft

DocMorris prüft Berufung Alexander Müller, 01.07.2008 16:49 Uhr

Berlin - 

DocMorris wird aller Voraussicht nach gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Berufung gehen. Die Richter hatten am Dienstag der Kapitalgesellschaft das Recht auf eine Mitgliedschaft in der Apothekerkammer des Saarlandes abgesprochen. „Eine Berufung ist aus juristischer Sicht sinnvoll. Wir werden DocMorris dazu raten, letztlich muss die Mandantin aber selbst entscheiden“, sagte Moritz Diekmann, einer der Anwälte der Celesio-Tochter, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Aus Sicht der Kanzlei sei das Urteil „nicht sehr zukunftsfähig“. „Sobald das Fremdbesitzverbot gefallen ist, würden wir wetten, dass die Kammern dafür sorgen, dass auch Kapitalgesellschaften Mitglied werden können“, sagte Diekmann. Er gehe davon aus, dass im Falle einer Liberalisierung ein Drittel der Apotheken in Kettenbesitz fallen würde. Dann benötigten die Kammern den Zugriff auf die Kapitalgesellschaften über die Mitgliedschaft, so der Anwalt. Die Richter hätten es sich mit ihrer Entscheidung „relativ leicht gemacht“.

Um schon heute nicht als „Fremdkörper im System“ wahrgenommen zu werden, habe DocMorris eine Mitgliedschaft als juristische Person beantragt. Das Kammergesetz sieht allerdings nur natürliche Personen als Mitglieder vor. Die Richter bestätigten diese Regelung und verwehrten DocMorris die Mitgliedschaft. „Wir wollten ein vollwertiges Mitglied werden und uns allen Pflichten unterwerfen, aber es wurde uns verwehrt“, moniert Diekmann.

Der Geschäftsführer der saarländischen Apothekerkammer, Carsten Wohlfeil, rechnet mit einer langen juristischen Auseinandersetzung: „Ich gehe aber davon aus, dass das heutige Urteil Bestand hat“, sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. DocMorris kann innerhalb von vier Wochen in Berufung gehen. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Möglicherweise werde die Kapitalgesellschaft bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und versuchen, über den Gleichbehandlungsgrundsatz eine Kammermitgliedschaft zu erzwingen, sagte Wohlfeil.