Positionspapier

DocMorris: Chroniker-Verträge mit Videoberatung

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Berlin -

Zur Bundestagswahl meldet sich auch DocMorris mit einem Positionspapier zu Wort. Der Versender zeichnet ein düsteres Bild vom Status quo in der Arzneimittelversorgung und bringt sich und seine Angebote ins Spiel. Die Inhalte stammen zum Teil aus der Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

„Das Gesundheitswesen in Deutschland hat erhebliche Effizienzprobleme“, heißt es in dem zweiseitigen Papier. „Hohen Ausgaben und stark wachsenden Beitragssätzen in der GKV stehen nur noch mäßige Versorgungsergebnisse gegenüber. In der Arzneimittelversorgung führen dauerhafter Fachkräftemangel und ein stetiger Rückgang an Apotheken zu einer Gefährdung der Flächendeckung. Gleichzeitig wächst die Zahl chronisch erkrankter und pflegebedürftiger Menschen, die oft unzureichend betreut werden. Die Kapazitätsgrenzen bei der Bewältigung der Patientenbedürfnisse sind erreicht.“

Apotheke vs. Telepharmazie

Um die Herausforderungen zu bewältigen, müsse die Telepharmazie zu einer „starken zweiten Säule der Arzneimittelversorgung“ ausgebaut werden. „Sie kann zu effizienterem Mitteleinsatz, verbesserten Versorgungsergebnissen und zum Erhalt der Flächendeckung beitragen.“

Laut DocMorris ist es Zeit, Abgabe und Beratung auf neue Füße zu stellen: „Digitale Leistungsangebote in Verbindung mit hochentwickelter Versandlogistik für Arzneimittel ermöglichen eine ortsunabhängige Versorgung, sichern die beste Allokation knapper Betreuungsressourcen und tragen zur Schließung von Versorgungslücken gerade in strukturschwachen Regionen und bei Personen mit Mobilitätseinschränkungen bei.“ Und damit nicht genug: Auch der Fachkräftemangel könne dann durch flexible Arbeitsmodelle und eine bessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelindert werden.

DocMorris fordert, dass Telepharmazie „gleichberechtigt und diskriminierungsfrei“ in das Sozialrecht aufgenommen werden muss. Neben unterschiedlichen Formen der Belieferung müssten auch unterschiedliche Kommunikationswege zwischen pharmazeutischem Fachpersonal und Patienten sowie Konsile zwischen Fachpersonen an unterschiedlichen Standorten ermöglicht werden. Es brauche es einen „freien und fairen Wettbewerb“ zwischen telemedizinischen Dienstleistern für Ärzte und Ärztinnen. „Zugangshürden für Patienten, wie sie etwa durch vorgeschriebene Terminvereinbarungswege oder die regionale Begrenzung telemedizinischer Angebote entstehen können, sind zu vermeiden beziehungsweise abzubauen.“

Damit dies möglich ist, brauche es eine vom Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) unabhängige und volldigitale Möglichkeit, sich im System auszuweisen und Leistungserbringern Zugriff auf ihre E-Rezepte oder ihre elektronische Patientenakte (ePA) und den darin befindlichen Medikationsplan zu gewähren. „Die GesundheitsID muss daher schnellstmöglich in die Fläche gebracht werden Das gelingt nur, wenn die Versicherten sie unkompliziert erhalten und niedrigschwellig in unterschiedlichen Wallets beziehungsweise Anwendungen nutzen können.“

Versender wollen verhandeln

Um ihre Interessen wahrnehmen zu können, müssten die Versender in die Verhandlungen der Selbstverwaltung einbezogen werden. „Gleichwertige Leistungen müssen unabhängig davon, ob sie durch Online-Apotheken oder Apotheken vor Ort erbracht werden, auch regulatorisch gleich behandelt und vergütet werden. Ob ein Arzneimittel per Botendienst oder auf dem Versandweg zugestellt wird, darf in der Vergütung keinen Unterschied machen.“

Gleichzeitig fordert DocMorris aber die Möglichkeit zu Direktverträgen zwischen Apotheken und Krankenkassen, insbesondere was die Versorgung von chronisch kranken Menschen angeht. Chroniker und Pflegebedürftigen sollten außerdem einen Rechtsanspruch auf vergütete patientenindividuelle Verblisterung bei Polymedikation erhalten; die Voraussetzungen für Heimversorgungsverträge sollten anhand „qualitativer und wettbewerbsoffener Kriterien“ neu geregelt werden.

Heute hänge die Arzneimittelversorgung von chronisch kranken Menschen stark von den Gegebenheiten in der ambulanten ärztlichen Versorgung ab. „Eine Umstellung der ärztlichen Vergütung von einer quartalsbezogenen auf eine quartalsübergreifende beziehungsweise jährliche Versorgungspauschale kann die Ausstellung von Wiederholungsrezepten vereinfachen, die Arzneimittelversorgung dieser Patientenklientel verstetigen und unnötige Praxisbesuche reduzieren“, so DocMorris.

Förderung für hybride Konzepte

Und obendrein müssten „hybride Versorgungsformen“ oder aber auch des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei Routineaufgaben gezielt gefördert werden. Entsprechend müssten auch pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) auch telepharmazeutisch erbringbar und abrechenbar sein.

Grundsätzlich müssten digitale Anwendungen, vor allem das E-Rezept und die ePA, „nahtlos an den Europäischen Gesundheitsdatenraum anschlussfähig sein, um die grenzüberschreitende Versorgung zu verbessern“.

„Die Arzneimittelversorgung in Deutschland braucht eine konsequente Digitalisierung. Nur mit ihr gibt es die Chance, die Versorgung dauerhaft zu sichern und ständig steigenden Kosten Einhalt zu gebieten.“

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