Der DocMorris-Automat in Hüffenhardt beschäftigt nun die Gerichte. Morgen wird beim Landgericht Mosbach (LG) über einen Antrag auf einstweilige Verfügung verhandelt, mit dem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) das Projekt der Versandapotheke stoppen will. Schon in einer Woche steht der nächste Termin auf der Tagesordnung.
DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde seinen Abgabeautomaten eröffnet. Zwar ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe das Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Nicht weniger als die Apothekenpflicht steht auf dem Spiel. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden; allerdings will DocMorris auch hier eine Freigabe bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erstreiten.
Parallel zur Aufsichtsbehörde gehen mehrere Wettbewerber rechtlich gegen den Automaten vor. Morgen um 10 Uhr wird in Mosbach ein Antrag des LAV verhandelt. Geltend gemacht wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, mit dem DocMorris verboten werden soll, den Betrieb in der bisherigen Art weiterzuführen. Begründet wird der Antrag damit, dass DocMorris, ohne hierfür eine Erlaubnis in Deutschland zu besitzen, einen Apothekenteilbetrieb unterhalte, sich der behördlichen Überwachung entziehe und hierdurch wettbewerbsrechtliche Vorteile erziele.
DocMorris argumentiert, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt ein Arzneimittelversand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe angeboten wird.
Am kommenden Mittwoch gibt es zur gleichen Zeit den nächsten Termin. Dann geht es um die Anträge von drei Apothekern aus der Region, die sich mit dem Automaten nicht abfinden wollen. Beate Rock, Inhaberin der Rock-Apotheken in Kirchhardt und Bad Rappenau, Dagmar Schäfer von der Schildwach-Apotheke in Epfenbach und Thomas Grzesiak, Inhaber der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim mahnten DocMorris wegen des Betriebs des Terminals ab. Da die Versandapotheke erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgab, ging der Fall vor Gericht.
Je nach Ausgang der Eilverfahren bleibt das Terminal dann bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschlossen oder in Betrieb. DocMorris muss beide Verfahren gewinnen, um das Terminal in Zukunft zu betreiben.
Unterstützt werden die Apotheker von der Noweda. Der Essener Großhändler hat im Namen der Kunden eine Frankfurter Kanzlei mit der Klage beauftragt. Die Genossenschaft hat angekündigt, die Gerichtskosten für jedes Mitglied zu übernehmen, das gegen diesen oder etwaige weitere Automaten von DocMorris juristisch vorgehen will. Bislang geht es nur um Hüffenhardt.
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