EuGH Spezial

DocMorris-Apotheke bleibt geöffnet

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Was passiert eigentlich mit der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt? Erst einmal gar nichts. Die Apotheke in der Kaiserstraße bleibt geöffnet. Denn beim Verwaltungsgericht des Saarlandes liegen nach wie vor die Hauptsacheklagen vor. Erst wenn das Gericht - unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben aus Luxemburg - in den konkreten Fällen entschieden hat, ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für die Filiale der Celesio-Tochter.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens in Saarlouis könnte allerdings noch dauern: „Die zuständige Gerichtskammer wird vom Europäischen Gerichtshof informiert; es wird aber auch jemand aus unserem Haus vor Ort sein“, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wann die Fälle abgeschlossen werden, wissen wir derzeit nicht. Es könnte sein, dass das noch in diesem Jahr passiert.“

Selbst die mündliche Verhandlung steht in den Hauptsacheverfahren noch aus. Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Ende Januar 2007 im Eilverfahren beschlossen hatte, dass die DocMorris-Apotheke bis zur endgültigen Klärung geöffnet bleiben darf, hatte das Verwaltungsgericht beide Fälle nach Eröffnung der Hauptsacheverfahren am 30. März 2007 dem EuGH vorgelegt.

Es könnte also passieren, dass in der mündlichen Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren auch gänzlich neue Rechtsfragen vorgetragen werden. Dann könnte sich der Fall weiter hinziehen. Zumindest die Frage möglicher Schadenersatzansprüche wird in diesen Verfahren definitiv nicht geklärt. Denkbar wäre auch, dass das saarländische Gesundheits- und Justizministerium die Betriebserlaubnis zurückzieht.

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