Rezepturabrechnung

DKV verklagt Apothekerin

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Die Nachforderungen einzelner Apotheken für bereits abgerechnete Zytostatika-Rezepturen für Privatpatienten hatten Ende des Jahres für Empörung bei den Versicherern gesorgt. In mindestens einem Fall streiten die Parteien inzwischen vor Gericht darüber, ob die korrigierten Rechnungen begründet sind oder nicht.

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) hält die Nachforderungen für unrechtmäßig und setzt sich derzeit eigenen Angaben zufolge mit mehreren Apotheken wegen der nachträglich gestellten Rechnungen auseinander. Es seien mehr als 20 Versicherte von Nachforderungen betroffen, sagte eine DKV-Sprecherin. Die eingeforderten Summen liegen demnach jeweils im vier- bis fünfstelligen Bereich.

In einem Fall hat die DKV eine Apotheke in Koblenz stellvertretend für einen Versicherten verklagt. Eine erste Verhandlung vor dem Landesgericht Koblenz fand bereits statt. Ob es zu einem Urteilsspruch kommt, ist aber noch offen. Denn die Parteien könnten sich auch auf einen Vergleich einigen. „Im Allgemeinen ist es für beide Seiten oft eine gute Lösung, einen Vergleich zu schließen“, sagte die DKV-Sprecherin. Sie dementierte aber Berichte, wonach man sich bereits auf einen Vergleich verständigt habe.

Nach Erkenntnissen des Verbands der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) handelt es sich bei der Koblenzer Apotheke um einen Einzelfall. Dem Verband sind eigenen Angaben zufolge keine weiteren Apotheken bekannt, die Rückforderungen auf bereits beglichene Rechnungen gestellt haben. Der ursprüngliche Verdacht gegen zwei weitere Apotheken habe sich nicht bestätigt.

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