DJV: Spahn muss sich Recherchen gefallen lassen APOTHEKE ADHOC, 26.02.2021 12:02 Uhr
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigt sich empört über die Versuche von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Journalisten bei ihrer Arbeit nachzustellen. Spahn müsse sich Recherchen – auch zu seinen Immobiliengeschäften – gefallen lassen, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Der DJV kritisiert die „offenbar intensiven Bestrebungen“ Spahns, Informationen über recherchierende Journalisten zu seinen privaten Grundstücksgeschäften zu erlangen. Der Verband reagierte damit auf einen Bericht des „Tagesspiegel“, in dem von wiederholten Versuchen des Ministers beziehungsweise seiner Anwälte die Rede ist, die Namen von Journalisten in Erfahrung zu bringen, die sich für Spahns Immobilien interessierten. Das Grundbuchamt soll dem Tagesspiegel zufolge außergewöhnlich hilfsbereit gewesen sein.
DJV-Chef Überall: „Beides geht nicht, eine eilfertige Behörde und ein Minister, der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten.“ Als Mitglied der Bundesregierung, das wie kein anderer Ressortchef wegen der Corona-Pandemie seit einem Jahr im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müsse Spahn sich Recherchen von Medien gefallen lassen. Erst vor der Veröffentlichung, nicht aber im Recherchestadium entschieden Redaktionen, ob das öffentliche Interesse die Privatsphäre übersteige. „Dann, aber auch erst dann kann ein Betroffener Medienanwälte in Marsch setzen“, so der DJV-Vorsitzende.
Dem Bericht zufolge sollen Journalist:innen von Bild, Spiegel, Stern und Tagesspiegel ins Visier des Ministers und seiner Anwälte geraten sein. Der DJV-Vorsitzende ermuntert die betroffenen Journalisten, sich von den Ausforschungen nicht beeinträchtigen zu lassen.
Spahns Sprecher Hanno Kautz hatte den Vorgang in der Bundespressekonferenz verteidigt: Spahn gehe gegen das Grundbuchamt vor, dass Informationen herausgegeben habe, ohne dass die Journalisten ein öffentliches Interesse begründet hätten. Von den anwesenden Journalisten musste Kautz sich aber an eine Mahnung des Bundesverfassungsgericht erinnern lassen, wonach Journalisten in ihrer Arbeit gerade von staatlichen Stellen nicht zu behindern seien.