Dosierungsangaben

DJ-Rezepte: Zahnärzte wissen von nichts

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Berlin -

Kein Rezept mehr ohne Dosierung – oder entsprechenden Hinweis. Seit dem 1. November ist die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft. Doch zumindest bei den Zahnärzten scheint sich die neue Pflichtangabe noch nicht herumgesprochen zu haben, berichtet PTA IN LOVE.

Während laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) die Anbieter von Praxissoftware bereits im Frühjahr informiert wurden und der Oktober als Testmonat dienen sollte, wissen laut PTA IN LOVE die Zahnärzte von nichts. So habe die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, keinen Hinweis von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erhalten zu haben. Möglicherweise soll noch heute eine entsprechende Information verschickt werden.

In den „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA) von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und KZBV ist allerdings ein Hinweis zu finden. „Durch eine Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) wird für die Verschreibung von Humanarzneimitteln ab 1. November 2020 eine Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat.“

Fehlt die Dosierungsangabe, droht eine Retaxation. Nach Rücksprache mit dem Arzt darf die Dosierung in der Apotheke ergänzt werden, in dringenden Fällen geht es auch ohne. Liegen dem Patienten eine schriftliche Anweisung oder ein Medikationsplan vorliegt und sind die Angaben in der Apotheke zweifelsfrei bekannt, darf ebenfalls ohne Rücksprache ergänzt werden. Änderungen sind abzuzeichnen. Das Datum muss nur angegeben werden, wenn die Korrektur nicht am Tag der Abgabe vorgenommen wurde.

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