BMG-Beamte mit Nebeneinkünften

Dittmar: Vor-Ort-Beratung erhalten, Skonto erlauben Lilith Teusch, 14.06.2024 14:03 Uhr

Sabine Dittmar (SPD) äußerte sich im Bundestag zu Nebeneinkünften im BMG. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Leitungsebene im Bundesgesundheitsministerium (BMG) verdient sich nebenbei etwas hinzu. Dies bestätigte die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD). Auch zur Situation der Apotheken und dem Skonto-Urteil machte sie Aussagen.

Insgesamt 30 bezahlte Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Leitungsebene ab Referatsleitung seien seit Beginn der Amtszeit der jetzigen Regierung angezeigt worden. Dittmar zählte auf Nachfrage die entsprechenden Unternehmen auf. Darunter auch solche, die im Gesundheitsdienst eine Rolle spielen, wie die Rheinische Konferenz der Krankenhaus Controller, Forum Gesundheitswesen oder der Verband Rheumatologischer Akutkliniken.

Auch auf Nachfrage nach den genauen Tätigkeiten antwortete Dittmar vage, in den Veranstaltungen werde über „gesundheitsbezogenen Themen“ gesprochen. Wie sichergestellt werden könne, dass bei diesen Beratungstätigkeiten kein Interessenkonflikt entstehe? In der Tätigkeit würde nur „allgemein über gesundheitsbezogenen Themen referiert“, nicht über Gesetzesvorhaben, so Dittmar.

Auf den Hinweis des Abgeordneten, die Bundesregierung habe auf eine frühere Anfrage geantwortet, dass „im BMG keine systematische Erfassung aller Einkünfte erfolge, sondern nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fallkonstellationen“, antwortete Dittmar lediglich, dass sie davon ausgehe, eine vollständige Liste zu haben, und dass sie die Aussage prüfen lassen wolle.

Gesetz für Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

„Die Arzneimittelversorgung ist derzeit grundsätzlich und flächendeckend sichergestellt“, so Dittmar. Allerdings werden im ländlichen Bereich nur noch von wenigen Apotheken übernommen. Die wirtschaftliche Situation der Apotheken habe sich „sehr differenziert“ entwickelt, so die Staatssekretärin. Vor allem kleine Apotheken und Filialen stünden unter Druck.

Diese Entwicklung könne zu Problemen in der flächendeckenden Versorgung führen. „Der Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung [sic!] ist von zentraler Bedeutung für die Arzneimittelversorgung. Deshalb besteht aus unserer Sicht hier auch Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung von Arzneimitteln mittel bis langfristig sicherzustellen“, erklärte Dittmar. Deshalb sollen mit einer Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform die notwendigen Rahmenbedingungen für eine „bessere Gesundheitsversorgung“ durch Apotheken geschaffen werden.

Lieferengpässe

„Lieferengpass bedeutet nicht gleichzeitig Versorgungsengpass“, sagte Dittmar. Schließlich könne bei einem Lieferengpass, so ärgerlich dieser auch sei, noch auf Alternativmedikamente zurückgegriffen werden. Die Staatssekretärin verwies anschließend auf die auf das Lieferengpassgesetz des letzten Jahres und auf den Cridical Medicine Act auf EU-Ebene.

Nachteil gegenüber Versandhandel

Ob das BMG Maßnahmen ergreife, um die Benachteiligung der in die Notdienste eingebundenen Vor-Ort-Apotheken gegenüber dem Versandhandel plane, wollte ein Abgeordneter wissen. Mit „dieser Mär“ wolle sie aufräumen, so die Staatssekretärin. Der Anteil des Rx-Versandhandels liege bei 0,9 Prozent – seit Rx-Boni verboten seien, sei er von 1,2 Prozent gesunken und halte sich seitdem stabil.

Skonto-Verbot

„Wir werden jetzt den Rechtszustand herstellen, um die Situation vor dem Urteil wieder herzustellen“, versicherte Dittmar. Das stehe auch im Referentenentwurf. „Ich hoffe, dass das Gesetz so bleibt“, schließt die Staatssekretärin.