Skonto-Urteil

Dittmar (SPD): Apothekenhonorar unter die Lupe nehmen APOTHEKE ADHOC, 05.10.2017 15:27 Uhr

Berlin - 

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Skonto-Streit will die SPD das Apothekenhonorar unter die Lupe nehmen. Als Grundlage für die anstehende Honorardebatte werde das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragte 2hm-Gutachten dienen, erklärte Sabine Dittmar, Berichterstatterin für Apotheken in der SPD-Bundestagsfraktion. Laut Dittmar soll das Gutachten jetzt Mitte November vorgestellt werden.

Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch abzuwarten sei, so zeige das BGH-Urteil einmal mehr, „dass die Zusammensetzung des Apothekenhonorars genauer unter die Lupe genommen werden muss“, so Dittmar: „Das Gutachten des BMWi, welches Mitte November öffentlich vorgestellt wird, wird garantiert viele wichtige Informationen liefern, auf deren Grundlage das Apothekenhonorar differenzierter ausgestaltet werden kann.“

Die Wettbewerbszentrale habe in der Skonti-Vergabe durch den Großhändler AEP einen Verstoß gegen die Preisvorschriften in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) und § 2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gesehen. Die Bundesrichter seien jedoch zu einer anderen Einschätzung gekommen. Die Vorschriften legten für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen zwar eine Preisobergrenze fest, jedoch keine Untergrenze. Großhändler seien danach nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu verlangen, der der Summe aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, der Umsatzsteuer und dem Festzuschlag von 70 Cent entspricht. Großhändler könnten auch auf den Festzuschlag ganz oder teilweise verzichten.

Auch in der Politik richtet sich daher jetzt die Aufmerksamkeit auf das 2hm-Gutachten von 2hm Research and Consulting. Die Abgabefrist ist Ende September abgelaufen. Laut BMWi steht noch kein konkreter Termin für die Präsentation fest. Das Gutachten soll zu Beginn der Wahlperiode die Diskussion über eine Reform des Apothekenhonorars maßgeblich befeuern.

Weit über die Parteigrenzen hinweg sind sich viele Player im Gesundheitswesen einig, dass eine grundlegende Honorarreform auf die politische Agenda gehört. Zuletzt hat sich der AOK-Bundesverband in seinen Forderungen dafür mit dem Argument ausgesprochen, dass angesichts der immer höheren Preise für neue Arzneimittel das packungsbezogene Honorar mit seinem variablen 3-prozentigen Anteil nicht mehr zeitgemäß sei.

Auch die ABDA bereitet sich auf die kommende Debatte vor und hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die an neuen Konzepten feilt. Laut Fritz Becker, der als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) die AG Honorar leitet, „steckt der Teufel im Detail“. Überraschend hatte zudem ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Mai das niederländische Einschreibemodell ins Gespräch gebracht – dies aber als seine „Privatmeinung“ qualifiziert. Widerstand angekündigt hat die ABDA bereits gegen Vorschläge aus der FDP und von den Grünen, Landapotheken durch einen „Sicherstellungszuschlag“ zu subventionieren. Es ist nicht auszuschließen, dass eine der beiden Parteien den nächsten Bundesgesundheitsminister stellt.

Der Versandapothekenverband BVDVA hatte in der Diskussion über das Rx-Versandverbot immer wieder den Ausbau des Not- und Nachtdienstfonds zu einem Subventionstopf für die Arzneimittelversorgung auf dem Land ins Gespräch gebracht. Die ABDA hingegen will am packungsbezogenen Honorar festhalten und dieses um Honorarelemente für apothekerliche Dienstleistungen wie Beratung, Medikationsmanagement und Prävention erweitern.

Neben FDP und Grünen haben sich auch Union und SPD bereits für eine umfassende Honorarreform ausgesprochen. Konkrete Modelle liegen allerdings noch nicht vor. Immer wieder werden zudem Vorschläge für ein Höchstpreismodell vorgebracht. Damit erhielten die Apotheker Spielräume für einen Preiswettbewerb bei Rx-Arzneimitteln. Die ABDA lehnt dies ab. Umso gespannter warten alle Akteure auf das Honorargutachten von 2hm. Bisher gibt es nur Spekulationen über den Inhalt. Erwartet wird allerdings, dass die 2hm-Gutachter das derzeitige packungsbezogenen Honorar von 8,51 Euro plus 3-prozentigem Fixzuschlag mindestens als austreichend, wenn nicht sogar als zu hoch qualifizieren.

In der Vergangenheit waren vom DAV vorgelegten Zahlen immre wieder in Zweifel gezogen worden. 2hm hatte daher die Apotheker zur Teilnahme an einer einer Online-Befragung aufgerufen. Während ein Teil der angeschriebenen Inhaber und Filialleiter Fragen rund um Personaleinsatz und Warenwirtschaft beantworten musste, sollten andere detaillierte Auskunft über die Rezepturherstellung, Hilfsmittel und Beratung geben. Die schwerpunktmäßig zum Thema „Standardrezepturen“ befragten Apotheker sollten zunächst schätzen, wie oft sie Stoffe in unverändertem Zustand abfüllen und wie viel Zeit sie dafür benötigen. Auch der Aufwand beim Hantieren mit Standgefäßwaren sollte beziffert werden.

Ziel des Forschungsprojekts ist laut BMWi die Entwicklung einer Datenbasis, die eine differenzierte Betrachtung und Bewertung der wirtschaftlichen Lage von Apotheken erlaubt. Demnach soll geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen „aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ nötig sind. Auch die wirtschaftlichen Folgen und die praktische Anwendung des Konzeptes sollen untersucht werden.