Maßnahmen für Herbst

Dispensierrecht für Paxlovid, RKI-Kontrolle für Bürgertests

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Berlin -

In den USA dürfen die Apotheken das Corona-Medikament Paxlovid ohne Rezept abgeben, hierzulande sollen es die Ärzt:innen es selbst dispensieren dürfen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant dazu eine Rechtsverordnung.

Das BMG dringt angesichts einer erwarteten schweren Corona-Welle im Herbst auf umfassende Möglichkeiten zum Gegensteuern mit staatlichen Schutzvorgaben. Es werde „ein breites Repertoire von Schutzmaßnahmen“ notwendig sein, hieß es am Montag aus Ministeriumskreisen in Berlin. Um den Einsatz von Medikamenten bei Infizierten zu beschleunigen, sollen behandelnde Ärzte das Präparat Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) abgeben dürfen – nicht nur Apotheken. Dasselbe gilt dem Vernehmen nach für Evusheld (Tixagevimab, Cilgavimab).

Vier Impfstoffe für Herbst

Geplant ist für den Herbst außerdem eine neue größere Impfkampagne, für die wohl vier Impfstoffe bereitstehen sollen. Ziel sei, einen dann möglicherweise besonders gut geeigneten Impfstoff auch allen anbieten zu können, hieß es in den Kreisen weiter. Der Preis dieser Strategie sei, dass von anderem Impfstoff dann viel nicht zu verwenden und am Ende auch zu vernichten wäre. Alternativ müsste man sich auf ein Präparat festlegen, das dann aber womöglich angesichts der Virusvariante nicht das optimale sein könnte.

Um tagesaktuelle Daten zu den betreibbaren Betten zu bekommen, sollen Kliniken voraussichtlich ab Mitte September an ein digitales Meldesystem angeschlossen sein müssen, wie es vom Ministerium hieß. Derzeit seien es weniger als 100 von insgesamt rund 2000 Häusern.

RKI soll Bürgertests prüfen

Zum Vermeiden von Abrechnungsbetrug bei Corona-Bürgertests sollen den Angaben zufolge künftig auch Daten für Plausibilitäts-Überprüfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) gehen. Bei Auffälligkeiten könnten dann die Kommunen Teststellen kontrollieren lassen.

Parallel verhandelt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) derzeit mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über ein Konzept für den Herbst. Die zum Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) laufen am 23. September aus. Sie sind Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen in den Ländern und definieren mögliche Instrumente. Zuletzt fielen etwa allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen und beim Einkaufen weg. Die Koalition strebt ein Konzept möglichst noch im Juli an.

Die Länder müssten vieles machen können, um auf die Lage reagieren zu können. Angesichts der ansteckenderen Virusvariante BA.5 sei für den Herbst „eine prekäre Situation“ wie bei einer an beiden Enden brennenden Kerze zu erwarten: mit einerseits nicht nur vielen, sondern sehr vielen Infektionsfällen in der Bevölkerung – und andererseits ebenfalls vielen infiziert ausfallenden Pflegekräften oder Ärzten.

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