Nach dem Rx-Versandverbot geht Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erneut auf Konfrontationskurs zu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Nach Ansicht der SPD-Politikerin kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht rasch genug voran. In einen Neun-Punkte-Papier fordert Zypries größere Frei- und Experimentierräume für digitale Technik. Auch das gerade erst verschärfte Fernbehandlungs- und Fernverschreibungsverbot stellt Zypries wieder in Frage: DrEd soll wieder eine Chance in Deutschland erhalten. Auch Big-Data im Gesundheitsdaten will Zypries erleichtern.
Erst Ende vergangenen Jahres hatte die Große Koalition eine Verschärfung der Regeln für Online-Rezepte durchgesetzt. Am Heiligabend 2016 trat die 4. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Danach dürfen Apotheken keine Rezepte mehr beliefern, wenn „vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat“. Damit dürfen von Online-Praxen wie DrED ausgestellte Rezepte nach telefonischer Beratung oder Konsultation nicht mehr bedient werden. In begründeten Ausnahmefällen darf vom Gesetz nur abgewichen werden, wenn die Person dem Arzt aus vorherigen Kontakten hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um Wiederholungs- oder Folgerezepte handelt.
Das will die Bundeswirtschaftsministerin jetzt wieder ändern: Unter der Überschrift „Erleichterungen für telemedizinische Anwendungen“ fordert Zypries eine Überprüfung des Fernverschreibungsverbotes. Seit April 2017 sei Telemedizin „in gewissem Umfang Teil der gesetzlichen Regelversorgung“, heißt es in dem Digitalisierungspapier des BMWi. Durch die Berufsordnung für Ärzte sei jedoch festgelegt, dass ein physischer Erstkontakt die telemedizinischen Leistungen ergänzen muss (Fernbehandlungsverbot).
Modellprojekte, beispielsweise in Baden-Württemberg, ermöglichten nun den Erstkontakt zwischen Arzt und Patient auch per Videosprechstunde. „Auch eine Fernverschreibung von Arzneimitteln aufgrund von § 48 Arzneimittelgesetz kann nur sehr eingeschränkt vorgenommen werden (Fernverschreibungsverbot), beschreibt das BMWi aus Ausgangslage.
„Auf Basis der Erkenntnisse derzeit laufender Modellprojekte soll das Gespräch mit der Bundesärztekammer zur Anpassung des Fernbehandlungsverbots in der Musterberufsordnung gesucht werden. Zudem soll eine bundesweite Anpassung des Fernverschreibungsverbots geprüft werden“, fordert das Wirtschaftsministerium.
Die Gesundheitswirtschaft sei einer der größten deutschen Wirtschaftssektoren. Sie erwirtschafte etwa 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und sei in den letzten Jahren stärker und stabiler gewachsen als die Gesamtwirtschaft. 10,2 Prozent des deutschen Außenhandelsüberschusses gingen auf die Gesundheitswirtschaft zurück. Auch in der Gesundheitswirtschaft spiele die Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle. Allerdings sei der Zugang zum Gesundheitsmarkt für Start-ups oft ein schwieriger und dornenreicher Weg.
Innovative Ideen würden dadurch „oft schon im Keim erstickt“. „Insgesamt lässt das Tempo der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft noch zu wünschen übrig“, kritisiert das BMWi. Dabei hat die große Koalition erst Ende 2015 das von Gröhe vorgeschlagene E-Health-Gesetz verabschiedet. Gerade angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels seien aber bessere Rahmenbedingungen für digitale Angebote und Produkte so wichtig.
Start-ups sollen eine leichteren Zugang zum Gesundheitsmarkt erhalten. Dazu soll beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Anlaufstelle geschaffen werden, der digitale Lösungen schnelle in die Regelversorgung der Kassen bringt. Dazu sollen auch Experimentierklausel geöffnet werden, um die sonst üblichen langfristigen Anwendungsstudie zu umgehen. Zu Verbesserung der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern will Zypries 500 Millionen Euro bereitstellen. Woher das Geld kommen soll, sagt das Eckpunktepapier nicht.
Normalerweise tritt die SPD für einen strengen Datenschutz ein. Wirtschaftsministerin Zypries will bei Big Data im Gesundheitswesen aber den Datenaustausch erleichtern. Daten aus der Versorgung stünden „nur sehr begrenzt und stets rein zweckgebunden für die Versorgungsforschung zur Verfügung“, heißt es im Eckpunktepapier. Eine Verknüpfung von Daten, die vom Patienten selber erhoben werden, mit Daten aus dem professionellen medizinischen Bereich, sei derzeit nicht möglich.
Dies hemme die Entwicklung für innovative Geschäftsmodelle auf der Basis von Big Data zur Verbesserung der bestehenden Diagnose- und Therapieverfahren. Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung sollten für die Forschung und die Patientenversorgung „unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt und verknüpft werden.
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