Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich für eine schnelle Einführung eines elektronischen Rezepts ausgesprochen. Aus seiner Sicht könnte es nicht nur zur Entbürokratisierung, sondern auch zu einer Erhöhung der Arzneimittelsicherheit beitragen.
Sobald die Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen seien, stehe der Einführung eines elektronischen Rezeptes nichts mehr im Weg, sagte Gröhe bei der Eröffnung der conhIT in Berlin. Allerdings hat die Selbstverwaltung das Thema erst einmal hintenangestellt.
Durch die gestiegene Lebenserwartung gebe es mehr ältere Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen. „Deshalb brauchen wir die Vernetzung von Leistungserbringern“, so Gröhe. Und große Herausforderungen verlangten nach einer besseren Nutzung von IT. Als Beispiel nannte er das Thema flächendeckender Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung: Ziel sei, Menschen in der Stadt und auf dem Land gut zu versorgen – und dazu gehöre auch die Nutzung von Telemedizin.
Gröhe zeigte den Nutzen der geplanten Anwendungen auf: Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) könnten lebensrettend sein. „Und wenn bei einem Medikationsplan der Apotheker über die verschiedenen Arzneimittel informiert, kann auch das eine lebensrettende Informationszusammenführung sein“, so der Minister.
Mit Blick auf Medikationsmanagement und Videosprechstunden erklärte Gröhe, dass Innovationen immer mehr im Leben der Patienten ankommen. Apps würden zum Beispiel daran erinnern, sich gesundheitsfördernd zu verhalten. „Unser Ziel muss es sein, diese Möglichkeiten flächendeckend anzubieten“, so Gröhe.
Er will deshalb weiter Tempo machen: „Uns eint die Überzeugung, dass wir die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine bessere medizinische Versorgung noch beherzter nutzen wollen”, sagte Gröhe. Er denkt dabei an die Prävention: Patienten müssten Verantwortung übernehmen und durch einen eigenen Beitrag etwas zu einem günstigen Krankheitsverlauf beitragen. Auch dabei spiele Telemedizin eine große Rolle.
Bei er Digitalisierung gehe es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie, betonte Gröhe. Er forderte die Branche auf, Schrittmacher und Gestalter der Entwicklung zu sein. Bei neuen Ideen sollte seiner Meinung nach mehr auf die Chancen geschaut werden.
Das E-Health-Gesetz habe einen Fahrplan und Fristen gesetzt. Im Rahmen der Telemedizin beispielsweise sollen die Bewertung von Röntgenaufnahmen sowie Onlinesprechstunden künftig vergütet werden. Derzeit gebe es schon einzelne Vorreiter in der Dermatologie, die Onlinesprechstunden sollen aber ausgeweitet werden. „Das ist ein Beispiel, wie wir Dampf machen“, so Gröhe.
Eine weitere wichtige Anwendung ist aus seiner Sicht die elektronische Patientenakte, in die Daten aus bisherigen Behandlungen aufgenommen werden können. Der Patient selbst soll über ein Patientenfach eigenständig und auch außerhalb der Arztpraxis auf die Daten zugreifen können. Datenschutz habe dabei höchste Priorität: „Der Patient entscheidet, was gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf.“
Letztlich gehe es darum, diese Anwendungen aus ihrer Insellage in eine wirkliche Vernetzung zu bringen. „Dafür brauchen wir eine technische Standardisierung“, sagte Gröhe. Bis Juli 2017 soll das Interoperabilitätsverzeichnis der Telematik stehen. Damit sollen die Voraussetzungen für mehr Transparenz und Verbindlichkeit bei der Vernetzung geschaffen werden.
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