Bei der Kammerwahl in Westfalen-Lippe sei es zu Unstimmigkeiten gekommen – das merkte die Liste der BasisApotheker bereits vor dem Wahlende an. Nun hat die Liste aufgrund der Vorkommnisse eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Gesundheitsministerium in Düsseldorf eingereicht – unter anderem gegen Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Im Wahlkreis Arnsberg trat die Liste aufgrund eines Formfehlers nicht an. Dieser wurde trotz der kammerweiten Vereinbarung zum kollegialen Miteinander vom Wahlleiter in Arnsberg, einem Apotheker aus Overwienings Gemeinschaftsliste, nicht vorab nachgefordert. Die hier fehlenden Plätze in der Kammerversammlung könnten nun auch dafür gesorgt haben, dass die BasisApotheker keine Fraktion mehr bilden können.
Damit gehen ihnen unter anderem auch die Plätze beim Deutschen Apothekertag (DAT) verloren. Aufgestoßen ist den BasisApothekern Gunnar Müller, Dr. Christoph Klotz und Apothekerin Heike Nickolay unter anderem auch, dass bei der Berechnung der Sitze für die Kammerversammlung ein kaum noch genutztes Verfahren angewandt wurde.
Die nun eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich einerseits gegen Overwiening in ihrer Funktion als Kammerpräsidentin und Vorgesetzte des Wahlleiters und Hauptgeschäftsführers Dr. Andreas Walter sowie gegen Walter selbst in seiner Funktion als Hauptwahlleiter während der vergangenen Kammerwahl. Klotz hatte bereits erklärt, das Verfahren zur Ermittlung der Sitze nicht hinnehmen zu wollen.
Hintergrund der Berechnung ist das sogenannte D’Hondt-Verfahren, bei dem ermittelte Werte abgerundet werden. Laut Heilberufsgesetz NRW braucht es für eine Fraktion innerhalb einer Kammerversammlung „mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder der Kammerversammlung“. Demnach bräuchten die BasisApotheker mindestens sechs Mitglieder, der Rechnung zufolge haben sie jedoch nur 5,15.
Somit sei zwar eine „prozentuale Mindestgröße“ vorgegeben. „Es wird aber nicht definiert, wie mit Nachkommastellen umzugehen ist“, so die Liste. Bei kleineren Gruppierungen wie den BasisApothekern führe nun das D’Hondt-Verfahren zur Benachteiligung gegenüber den anderen beiden größeren Listen, den „Aktiven Apotheker:innen“ sowie der „Gemeinschaftsliste“, der unter anderem Overwiening angehört.
„Die von Herrn Dr. Walter vorgenommene Aufrundung auf sechs volle Mandate betrachten wir deswegen als gewillkürt, was nach der Benachteiligung durch das D’Hondt-Verfahren zu einer weiteren Benachteiligung der Liste BasisApotheker führt“, schreiben die BasisApotheker an das Ministerium. Im gesamten Kammergebiet habe man 5,51 Prozent der Wählerstimmen geholt, davon entfielen 14,47 Prozent der Wählerstimmen auf die Liste im Wahlbezirk Detmold, im Wahlkreis Münster waren es 5,71 Prozent. Im dritten Wahlkreis konnte nicht angetreten werden. Bei der letzten Wahl 2019 konnten hier 9,74 Prozent und damit drei Sitze geholt werden.
Die vom Hauptwahlleiter vorgenommene Aufrundung des nötigen Quorums für den Fraktionsstatus auf sechs volle Mandate sei „mathematisch unkorrekt“ und als Willkür anzusehen und eine „wissentlich in Kauf genommene Diskriminierung der Liste BasisApotheker“. Damit habe der Hauptgeschäftsführer seine Dienstpflichten verletzt, meinen die BasisApotheker. „Die amtierende Kammerpräsidentin Frau Overwiening hat Herrn Dr. Walter – zum Vorteil insbesondere ihrer Liste – gewähren lassen und hat damit gegen ihre Kontrollaufgaben verstoßen.“
Des Weiteren sei das Aufrunden bei der Ermittlung eines nötigen Quorums „absurd“, das Heilberufsgesetz NRW bedürfe „dringend einer sprachlichen Nachjustierung, um missbräuchliche Interpretationsspielräume aktuell und zukünftig zu vermeiden“, heißt es in der Beschwerde. Das D’Hondt-Verfahren sei zudem äußerst unüblich in NRW und würde hier auch bei Landtagswahlen nicht eingesetzt und sei daher aus dem Heilberufsgesetz zu streichen.
Als „Noch-Fraktion“ bitten Klotz, Müller und die für Arnsberg zuständige BasisApothekerin Nickolay nun das Ministerium um die Erteilung des Fraktionsstatus für die Liste BasisApotheker mit ihren fünf Mandaten oder der „Annullierung der Kammerwahl im Wahlkreis Arnsberg und Neu-Ansetzen der Kammerwahl im Wahlkreis Arnsberg“ sowie die Änderung der Wahlordnung für die KV-Wahlen. Am 5. September wird sich die neue Kammerversammlung konstituieren.
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