Verbraucherschützer pro Rx-Versand

„Die wichtigste Aufgabe des Apothekers ist nicht die reine Packungsabgabe“

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Berlin -

Die Verbraucherzentralen haben vor einem pauschalen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gewarnt. „Versandapotheken ersetzen die Apotheken vor Ort nicht, sondern bieten ein zusätzliches Versorgungsangebot“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Dies sei eine seit Jahren etablierte und sichere Ergänzung und entspreche den Bedürfnissen vieler Verbraucher.

Ein Verbot von Online-Bestellmöglichkeiten löste nicht die grundlegenden Probleme von Apotheken in dünn besiedelten Regionen, erläuterte der vzbv. Stattdessen sollte die Honorierung überprüft werden, indem etwa Beratungsleistungen stärker berücksichtigt würden. „Die wichtigste Aufgabe des Apothekers ist nicht die reine Packungsabgabe, sondern die Vermittlung seines Fachwissens“, sagte Müller. Ein erster Schritt könne sein, Apotheker bei Medikationsplänen mehr einzubinden. Diese Pläne gibt es bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Arzneimittel.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will am Dienstag Pläne zur flächendeckenden Präsenz von Apotheken vorstellen. Mit Blick auf den Online-Versand von Medikamenten aus dem Ausland hatte er sich im Oktober bereits gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen gewandt. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Was konkret daraus folgen soll, ist aber bisher offen.

In einer Umfrage für den vzbv befürworteten 36 Prozent der Befragten ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Produkten – dagegen sprachen sich 51 Prozent aus. Das Institut Forsa befragte vom 14. bis 21. November 1005 deutschsprachige Menschen ab 18 Jahren.

Für die Apotheker könnte der 11. Dezember 2018 der Tag der Entscheidung werden: Um 10.15 Uhr beginnt die Mitgliederversammlung der ABDA. Gleich zu Beginn wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Konzept zur Zukunft des Berufsstandes vorlegen. Rund zwei Stunden Zeit will sich Spahn nehmen für die Vertreter der Kammern und Verbände. Dann soll die Öffentlichkeit informiert werden.

In der ABDA-Einladung zur Mitgliederversammlung ist von Spahn keine Rede. Aber unter Tagesordnungspunkt 1 – aktuelle politische Lage – soll das lange gut gehütete Geheimnis gelüftet werden. Bis zur Mittagspause gegen 12.30 Uhr soll Klarheit darüber herrschen, wie Spahn die Zukunft der Apotheken organisieren will. Spahn wird keinen Gesetzestext mitbringen, nicht einmal Eckpunkte. Von einem Konzept ist die Rede. Aber aufs Tempo drücken will er trotzdem: Bis zum nächsten Sommer soll das Apothekengesetz stehen.

Bis zuletzt bleibt unklar, mit welchen Vorschlägen Spahn Kammern und Verbände konfrontieren wird. Aus dem Kreis der Gesundheitspolitiker ist nur zu hören, dass die ABDA beim Thema Rx-Versandverbot bereits „die weiße Fahne“ gehisst habe. Aber was kommt stattdessen, wie sieht der Plan B aus? Einige wollen wissen, dass Spahn die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) ins Sozialgesetzbuch (SGB V) überführen will. In diesem Zusammenhang könnte ein Boni-Deckel auf die Zuzahlungen der Patienten verankert werden. Unklar ist, ob ein solcher Boni-Deckel nur die aus- und inländischen Versender gelten würde oder für alle Apotheken.

Und immer wieder taucht ein Strukturfonds in den Spekulationen auf. In Anlehnung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) könnten so für die flächendeckende Versorgung notwendige Apotheken gestützt werden. Dem Vernehmen nach haben die Krankenkassen signalisiert, dass sie in begrenztem Rahmen bereit sind, dies finanziell zu unterstützen. Wie viel Geld Spahn in einen den Strukturtopf stecken will, ist offen. 180 Millionen Euro Verfügungsmasse hat sich Spahn durch die vorgeschlagene Kürzung für die Zyto-Apotheken geschaffen. Ob das reicht? Im Gespräch ist nämlich auch eine weitere Aufstockung der Rezepturgebühren.

In Spahns Plan B dürfte auch das Thema Digitalisierung eine Rolle spielen. E-Rezept und eMedikationsplan gehören in diesen Katalog. Bereits Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) hatte angekündigt, dass die Mitwirkung der Apotheker am eMedikationsplan honoriert werden soll. Das hat die ABDA seit langem gefordert. Vermutlich wird der DAV demnächst auch Versorgungsverträge mit den Kassen schließen können.

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