Die Pick-up-Falle Alexander Müller, 30.06.2011 16:56 Uhr
Es werden noch Wetten angenommen, ob der Vorstoß der Gesundheitsminister gegen Pick-up-Stellen in einem Verbot selbiger endet. Eigentlich findet in der Politik niemand etwas an der Idee, Arzneimittelpäckchen nach drei Tagen in einer Drogerie abzuholen. Auch im BMG angeblich nicht. Aber es nützt nichts, das Bundesjustizministerium will erst Tote sehen, solange ist ein Verbot verfassungswidrig. Vielleicht sollte sich wirklich mal jemand die Mühe machen und die Verfassungsrichter fragen.
Dass das Prinzip Pick-up nicht so verstanden wird, wie es sich das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit vorgestellt hat, zeigt exemplarisch ein Artikel in der „Bild“-Zeitung: Da kam zum Thema Pick-up vor einem Jahr die Drogeriekette Rossmann zu Wort. Ja genau: Die Burgwedeler haben gar keine Pick-up-Stellen. Und so äußert sich der Einkaufschef im Artikel zum Thema Apothekenexklusivität und schimpft über den Preis von Brausetabletten in Apotheken.
Warum sollte die Verwirrung beim durchschnittlich informierten Verbraucher kleiner sein? Die Drogeriekette Müller hat sogar selbst schon einmal eine Stelle für einen OTC-Apotheker ausgeschrieben. Und Schlecker musste sich wegen irreführender Werbung vor Gericht verantworten. Das System Rx/OTC/Freiwahl ist eben nicht unbedingt selbsterklärend. Das ist ein Grund für die Apothekenpflicht.
Das BMG reagiert nun auf seine Weise - und will mit der Apothekenbetriebsordnung Pick-up-Stellen für alle freigeben. „Rebellion durch Integration“ wird ja ohnehin bei Linda schon gewinnbringend geübt. In ein paar Jahren wird dann jeder Apotheker seinen ungeliebten Kollegen zwei Pick-up-Stellen und eine CoBox vor die Filiale geknallt haben. Ziel erreicht - flächendeckender geht's nicht.