Heute wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten. Die Bundesländer sollen laut einer Beschlussvorlage weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen übernehmen. Allerdings soll eine Obergrenze für Neuinfektionen gezogen werden, bei deren Überschreiten wieder härtere Beschränkungen greifen müssen.
In der Beschlussvorlage heißt es: „Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.“ Konkret bedeutet das: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen muss demnach sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde.
Abgesehen davon gesteht der Bund den Ländern weitgehende Freiheiten zu, was Umfang und Gestaltung der Lockerungen angeht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Zahl der gemeldeten Infizierten in den Bundesländern sehr unterschiedlich hoch ist: Während in Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger Aktivität zu beobachten ist, sind die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, aber auch das Saarland und Hamburg deutlich stärker betroffen.
Der Bund schlägt den Ländern vor, wieder alle Geschäfte öffnen zu lassen – unabhängig von ihrer Größe. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden, heißt es in dem Papier. Entscheidend ist demnach die maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche. Allen Schülern soll bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden, allerdings ebenfalls unter Auflagen.
Unter regionalen Besonderheiten geregelt werden können laut Vorlage die Kontaktbeschränkungen, der Hochschulbetrieb, die Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb, Gastronomie, Hotels, Theater und Konzerthäuser, öffentliche und private Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Sportwettkämpfe. Großveranstaltungen sollen zwar noch bis Ende August verboten bleiben, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen können die Länder aber zulassen. Auch Kinos, Freizeitparks, Spielhallen und Bordelle dürfen je nach Land wieder öffnen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte im ZDF-Morgenmagazin, es sei angesichts der regionalen Unterschiede verständlich, dass es regional angepasste Maßnahmen gebe. „So viel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig“, ist sein Credo. Spahn geht es in der Debatte um mögliche Lockerungen nicht um die Frage, ob Gaststätten und andere Betriebe wieder öffnen dürfen, sondern wie, unter welchen Bedingungen. Die Bevölkerung habe ein Verständnis dafür entwickelt, dass Abstandhalten und das Einhalten von Hygieneregeln wichtig seien. Er habe viele „kreative und kluge Lösungen“ gesehen.
Dass es auch auf kommunaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen geben kann, hält Spahn ebenfalls für sinnvoll. Denn die Erfahrungen – beispielsweise im Karneval – hätten gezeigt, dass es auch regionale Veranstaltungen seien, „die eine Infektionsdynamik in Gang setzen“. Dann müsse schnell reagieren, jeweils an die Lage angepasst. Befragt zu dem Gerücht um eine möglicherweise geplante Impfpflicht gegen das Coronavirus, vermied Spahn eine eindeutige Aussage. Er sehe eine hohe Bereitschaft, sich impfen zu lassen. „Und wo die Freiwilligkeit groß ist, braucht es keinen Zwang“, so Spahn. Davon sei er sehr überzeugt.
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