Krankenkassen sollten sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigentlich streng an Gesetze und Vorschriften halten. Trotzdem muss die Wettbewerbszentrale immer wieder Verstößen nachgehen. In ihrem Jahresbericht geht es vor allem um falsche Werbeversprechen und Testergebnisse.
In diesen drei Fällen irreführender Werbung gaben die Kassen jeweils eine Unterlassungserklärung ab:
Die Kassenleistungen sind größtenteils gesetzlich festgelegt, Unterschiede gibt es nur bei den individuellen Zusatzleistungen. Punkten können sie in Kassen-Vergleichen auch mit gutem Service und Kundenfreundlichkeit. Testsiegel spielen in der Werbung der Kassen eine große Rolle. Entsprechend gibt es zahlreiche Unternehmen, die mit Durchführung von Tests und der Lizensierung der Ergebnisse ihr Geld machen.
Einen solchen Anbieter hat die Wettbewerbszentrale verklagt. Sie will klären lassen, ob die Methodik die Testergebnisse rechtfertigt und die den Verbraucher:innen zur Verfügung gestellten Informationen ausreichend sind. Das Unternehmen kürte drei Krankenkassen zu den Testsiegern. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale bleibt aber vollkommen offen, wie dieses Testergebnis zustande kam. Die Testmethodik werde nicht angemessen erläutert, die Gewichtung der Testkategorien sei nicht nachvollziehbar, so die Kritik. Der Fall liegt beim Landgericht Berlin.
Die Apotheken haben es im Jahresbericht der Wettbewerbszentrale sogar zum „Thema des Jahres“ geschafft. Es ging vor allem um Fragen der Zuzahlung bei der Ausgabe der FFP2-Masken und die Bewerbung von Bürgertests.
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