Interview Dr. Rainer Daubenbüchel

„Die Kassen hatten sich versteift“ Alexander Müller, 25.01.2011 10:39 Uhr

Berlin - 

Die Verhandlungen zum Kassenabschlag 2010 sind gescheitert. Erneut muss die Schiedsstelle zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) vermitteln. Vorsitzender der Schiedskommission ist wieder Dr. Rainer Daubenbüchel. Der ehemalige Präsident des Bundesversicherungsamts sprach mit APOTHEKE ADHOC über das alte und das neue Schiedsverfahren, die Klage der Krankenkassen und die Rolle des Bundesgesundheitsministeriums.

ADHOC: Der Kassenabschlag 2010 muss wieder vor der Schiedsstelle entschieden werden. Sind Sie bereit für die nächste Runde?
DAUBENBÜCHEL: Das ist eher ein fließender Übergang. Denn auch das alte Schiedsverfahren für 2009 ist noch nicht abgeschlossen. Die Parteien tauschen immer weiter Schriftsätze aus mit der Folge, dass ich als Vorsitzender weitere Stellungnahmen abzugeben habe. Dabei ist inzwischen wirklich alles gesagt, die Sache ist aus meiner Sicht längst entscheidungsreif.

ADHOC: Mit welchem Ausgang rechnen Sie?
DAUBENBÜCHEL: Ich sehe den Beschluss des Landessozialgerichts im Eilverfahren schon als eine Vorentscheidung an. Es sind auch keine neuen Erkenntnisse in Sicht, die an den bereits verhandelten Tatsachen etwas ändern könnten. Das LSG hat im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung den Sachverhalt als zutreffend bezeichnet und des Weiteren festgestellt, dass sich der Schiedsspruch im Rahmen des rechtlichen Gestaltungsspielraums bewege. Das ist doch kein schlechtes Zwischenergebnis.

ADHOC: Haben Sie sich geärgert, dass die Kassen damals gegen den Schiedsspruch geklagt haben?
DAUBENBÜCHEL: Ich habe die ehrenamtliche Aufgabe in der Schiedsstelle freiwillig übernommen, daher muss ich auch Kritik der Beteiligten in Kauf nehmen. Die Vorgaben sind vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch als zwingendes Recht gestaltet; daran hatte sich die Schiedsstelle zu orientieren.


ADHOC: Die Kassen hatten Zweifel an Ihren Kriterien.
DAUBENBÜCHEL: Wir haben zur Ausfüllung der rechtlichen Vorgaben drei Kriterien berücksichtigt: Erstens die Sachkosten, für deren Anpassung wir die allgemeine Inflationsentwicklung herangezogen haben. Zweitens wurden für die Anpassung der Personalkosten die Tariferhöhungen im maßgeblichen Zeitraum zugrunde gelegt, wobei zu betonen ist, dass in den meisten Apotheken sogar übertariflich bezahlt wird. Das ist also schon ein niedriger Ausgangswert. Und schließlich haben wir uns den Zuwachs des Apothekenpersonals angesehen. Dieses ist prozentual in geringerem Umfang gestiegen als die Anzahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen. Daraufhin haben die drei Unparteiischen einvernehmlich entschieden, da passte inhaltlich kein Blatt dazwischen.

ADHOC: Es wurde kritisiert, dass die Schiedsstelle auch den Mehraufwand durch die Rabattverträge berücksichtigt hat.
DAUBENBÜCHEL: Aber das ist doch selbstverständlich. Niemand wird bestreiten, dass die Umsetzung der Rabattverträge beratungsintensiv ist. Wir haben keine Möglichkeit gesehen, das nicht zu berücksichtigen. Und offensichtlich hat das Landessozialgericht das genauso gesehen.

ADHOC: Warum waren die Kassen nicht zu überzeugen?
DAUBENBÜCHEL: Ich bin seit 17 Jahren in der Gesundheitspolitik aktiv und war auch in anderen Schlichtungsverfahren immer bemüht, offen zu diskutieren. Aber bei den Verhandlungen um den Abschlag 2009 hatten sich die Kassen versteift - allerdings auch mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums. Und ich bin sehr empfindlich, wenn sich die Politik in die Selbstverwaltung einmischt.

ADHOC: Was erwarten Sie von dem neuen Schiedsverfahren?
DAUBENBÜCHEL: Ebenfalls eine allein am Gesetz orientierte Entscheidung.

ADHOC: Welchen Wert halten Sie für 2010 für realistisch?
DAUBENBÜCHEL: Ich bitte um Verständnis, dass ich dem Ergebnis des Verfahrens nicht vorgreifen möchte.