Die Beschlüsse des Ärztetags dpa, 14.05.2018 10:37 Uhr
Ärzten die Möglichkeit zur Behandlung von Patienten ausschließlich per Telefon-, Video- oder Mailkontakt einzuräumen, ist nur einer der Beschlüsse, die 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt gefasst hat. Ein Überblick über weitere wichtige Beschlüsse.
Ärzteweiterbildung: Beschlossen wurde eine Novelle der Musterweiterbildungsordnung für Ärzte. Das Regelwerk legt Inhalte der ärztlichen Weiterbildung fest und definiert Zusatzbezeichnungen, die auf besondere Spezialisierungen von Medizinern hinweisen. Dazu gehört auch die Homöopathie. Zudem verlangte der Ärztetag, das zulässige Behandlungsspektrum von Heilpraktikern einzuschränken.
Ausländische Ärzte: Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten wollen, sollen eine Prüfung analog dem deutschen Medizin-Staatsexamen absolvieren. Sie sollen so nachweisen, dass sie über dieselben Kenntnisse wie in Deutschland ausgebildete Ärzte verfügen. Die Bundesländer wurden aufgefordert, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe auszubauen und ihr die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung bei diesen Medizinern zu übertragen.
Notfallambulanzen: Angesichts des Ansturms auf die Notfallaufnahmen von Kliniken plädiert der Ärztetag für sogenannte Portalpraxen, die den Kliniken vorgeschaltet sind und abklären sollen, ob bei den Patienten überhaupt ein Notfall vorliegt oder nicht.
Cyberschutz: Der Ärztetag verlangt, Krankenhäuser besser vor Angriffen auf sensible Patientendaten aus dem Internet zu schützen. Die IT-Sicherheit in Kliniken dürfe keine Kostenfrage sein.
Gesundheitserziehung: Die Bundesländer werden aufgefordert, Gesundheitserziehung in den Lehrplan an Schulen aufzunehmen. Außerdem macht sich der Ärztetag für eine verständliche Kennzeichnung ungesunder Zutaten in Lebensmitteln in den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün stark.
Medizinstudium: Die Bundesländer sollen rasch für mehr Medizin-Studienplätze sorgen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.