Apothekenbetriebsordnung

DGOP verteidigt Zyto-Apotheken APOTHEKE ADHOC, 26.04.2011 14:01 Uhr

Berlin - 

Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) hat vor den Folgen strengerer Auflagen für die Zytostatika-Herstellung in Apotheken gewarnt. Der Verein sieht die zeit- und ortsnahe Versorgung von Krebspatienten in Gefahr, sollten Apotheken - wie in den Eckpunkten zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgesehen - künftig an die bislang nur für die Industrie geltende Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) gebunden sein.

Sowohl in Leitlinien als auch im europäischen Arzneibuch seien die für die Zytostatikaherstellung spezifischen Prüf- und Dokumentationspflichten, die Anforderungen an Räumlichkeiten sowie die Verantwortlichkeiten verbindlich und für alle Apotheken praktikabel definiert. Die Einhaltung dieser Standards sichere die Qualität der hergestellten sterilen Infusionslösungen. In der Apotheke erfolge die Herstellung durch qualifiziertes pharmazeutisches Fachpersonal.

Die Maximalanforderungen der AMWHV seien hingegen auf Großbetriebe ausgerichtet, die mit ungelerntem Personal arbeiteten. Die Anwendung dieser Vorgaben auf die Herstellung parenteraler Rezepturen in Apotheken werde eine Konzentration in wenigen Herstellbetrieben zur Folge haben, teilte die DGOP mit. Die orts- und zeitnahe Versorgung der Krebspatienten sei dadurch in Gefahr. Auch der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) hatte kürzlich vor einer Verdrängung der Apotheken aus der Parenteralia-Anfertigung gewarnt.

Die DGOP ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, deren rund 700 Mitglieder überwiegend als Pharmazeuten im Bereich der Onkologie tätig sind. Sie gibt die Qualitätsstandards für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS) heraus.