Bundesverfassungsgericht

Deutsches Wahlrecht ist verfassungswidrig APOTHEKE ADHOC, 25.07.2012 14:06 Uhr

Berlin - 

Das Wahlrecht für den Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Fassung erlaube unter anderem zu viele Überhangmandate. Nun muss das Parlament noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 eine Neuregelung finden. Die schwarz-gelbe Koalition hatte im vergangenen Jahr eine Wahlrechtsreform durchgesetzt.

Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl, heißt es in dem Urteil. Dies betreffe die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl, weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht.

Bei den Überhangmandaten verstößt die Regelung ebenfalls gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, da ausgleichslose Überhangmandate in einem Umfang zugelassen werden, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben könne, so die Karlsruher Richter. Dies sei der Fall, wenn die Zahl der Überhangmandate etwa die Hälfte der für die Bildung einer Fraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten überschreitet. Die Richter monierten zudem, dass die Chancengleichheit der Parteien nicht gewährleistet sei.