Gesundheitskarte

Medikationsliste soll auf eGK

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Berlin -

Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) könnten künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Die Betreibergesellschaft Gematik hat den vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entworfenen Anforderungskatalog für die Anwendung freigegeben. Damit ist laut DAV der erste Meilenstein auf dem Weg zum Patientennutzen genommen.

Bislang werden auf der eGK lediglich die Daten gespeichert, die bereits auf der alten Chipkarte hinterlegt sind. Neu ist lediglich das Foto. Das soll sich in Zukunft ändern: Informationen wie das e-Rezept und Daten für den Schutz im Ausland sollen auf der eGK gespeichert werden. Über weitere Anwendungen wie Notfalldaten, einen elektronischen Arztbrief oder die AMTS-Daten sollen die Versicherten selbst entscheiden dürfen.

Bislang wird die eGK in Apotheken nicht benötigt, und auch das e-Rezept liegt noch in weiter Ferne. Laut ABDA gehört es zwar zu den Pflichtanwendungen der eGK, einen Zeitplan für die Einführung gebe es aber nicht.

Anders sieht es in Sachen AMTS aus: Um Ärzten und Apothekern mehr Informationen über die Medikamenteneinnahme von Patienten zu geben, wurde AMTS laut ABDA als freiwillige eGK-Anwendung im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Das Projekt sei im Frühjahr 2013 bei der Gematik gestartet worden: Unter der Federführung des DAV sei ein sogenanntes Lastenheft erstellt worden, dass die Anforderungen an das AMTS-Datenmanagement zusammenfasst. Dieses Lastenheft wurde nun von der Gematik freigegeben.

Durch das AMTS-Datenmanagement erhielten Ärzte und Apotheker mehr und genauere Hinweise für die Auswahl und Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels, erklärt DAV-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Peter Hubmann. „Wichtige Informationen zur Prüfung von Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie patientenindividuelle Parameter wie zum Beispiel Allergien können in Zukunft allen Apothekern zur Verfügung stehen und die jeweilige Anwendung des Arzneimittels unterstützen.“

Die Daten sollen dabei zu jeder Zeit in vollständiger Hoheit des einzelnen Patienten bleiben. „Durch die Eingabe seiner PIN entscheidet er selbst darüber, wer Daten speichern und sehen darf“, erklärt Hubmann. Die Teilnahme sei für die Versicherten freiwillig und könne jederzeit widerrufen werden. Der Gematik-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Arno Elmer betonte: „AMTS-Datenmanagement ist ein Zukunftsprojekt mit äußerst hohem Mehrwert für alle Beteiligten des Gesundheitswesens.“

Durch einen sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apothekern soll sich die Sicherheit für Patienten verbessern. Laut DAV ermöglichen die Daten künftig eine genauere Beurteilung von Wechselwirkungen sowie Medikationschecks. Nach der Freigabe des Lastenheftes ist der nächste Schritt die Erstellung eines sogenannten Pflichtenheftes, das die konkrete Umsetzung beschreibt.

Voraussetzung für die Realisierung der Anwendung ist laut DAV aber nicht nur die eGK, sondern auch die dazugehörige Telematik-Infrastruktur, die derzeit aufgebaut werde. Heilberufler sollen die Daten ergänzen und aktualisieren können. Das AMTS-Datenmanagement sei Teil eines stufenweisen Aufbaus und der Erprobung einer bundesweiten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen, bei der alle Apotheken in Deutschland Zugang zur „Gesundheitsdatenautobahn“erhielten.

Für die AMTS-Anwendung und das e-Rezept sollen Apotheker elektronische Heilberufsausweise erhalten. Der Ausweis aus Plastik soll einen Mikrochip enthalten, der den Apothekern eine Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur biete. Der Ausweis soll künftig auf Antrag der Apotheker von der jeweiligen Apothekerkammer ausgegeben werden.

Allerdings existiert laut ABDA gegenwärtig noch kein Zeitplan, wann ein erster Praxistest erfolge. Dazu würden Apotheker in Testregionen mit Heilberufsausweisen ausgestattet. Derzeit stehe man mit der Gematik im Austausch.

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