ABDA fordert klare Vertragsklausel Lothar Klein, 04.10.2016 13:50 Uhr
Beim anstehenden Pharmadialog-Gesetz geht es für die Apotheker nicht nur ums Geld und die versprochene Honorarerhöhung. Die ABDA drängt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seit einiger Zeit zu einer gesetzlichen Klarstellung zum Abschluss flächendeckender Dienstleistungsverträge jenseits der Arzneimittelabgabe mit den Krankenkassen. Im Referentenentwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) wurden die Hoffnungen noch nicht erfüllt. Jetzt untermauert die ABDA auf dem Deutschen Apothekertag in München mit einem Leitantrag ihre Forderung.
Der ABDA-Leitantrag fordert den Gesetzgeber auf, eine „eindeutige Rechtsgrundlage“ zum Abschluss von Verträgen über die „Erbringung und Vergütung“ von pharmazeutischen Dienstleistungen, die zusätzlich zur Abgabe von Arzneimitteln erfolgen, mit den Krankenkassen zu schaffen. Zwei gleichlautende Anträge liegen der Hauptversammlung auch vom Hessischen Apothekerverband (HAV) und vom Apothekerverband Nordrhein (AVNR) vor.
Begründet wird der ABDA-Leitantrag mit der steigenden Nachfrage nach Beratungsleistungen in den Apotheken insbesondere zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und zum Thema Prävention. Damit die Kassen diese Leistungen fördern können, bedarf es aus ABDA-Sicht dringend einer Klarstellung.
Entsprechend argumentiert hatte die ABDA bereits in ihre Stellungnahme zum AM-VSG: Darin weist die ABDA zudem auf aktuelle Probleme mit Dienstleistungsverträgen hin. Die Reichweite ergänzender Verträge werde seitens der Aufsichtsbehörden vielfach bestritten. So habe etwa das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Auffassung vertreten, dass solche Verträge immer auch einen Bezug zur Arzneimittelabgabe aufweisen müssten. Dienstleistungen im Bereich der Prävention könnten nach dieser Auffassung nicht auf dieser Rechtsgrundlage vereinbart werden.
Die ABDA sieht sich in Bedrängnis, seit das bayerische Gesundheitsministerium den Vertrag der Apotheker mit der AOK zur Schwangerenberatung gekippt hat. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die AOK Bayern hatten 2013 einen Kooperationsvertrag zur Arzneimittelberatung von Schwangeren abgeschlossen. Für das Beratungsgespräch wollte die AOK 33 Euro zahlen. Der Vertrag galt ab November 2013. Teilnehmen konnte alle Apotheken, deren Inhaber BAV-Mitglied ist. Die Beratung erfolgte durch Approbierte, die sich speziell qualifiziert hatten.
Durch eine intensive Beratung sollten Risiken für die werdende Mutter und das Kind vermieden werden. Der Vertrag sah vor, dass sich der beratende Apotheker einen genauen Überblick über die Arzneimittel verschafft, die die Schwangere einnimmt. „Mit dem Vertrag ist es dem BAV gelungen, eine Honorierung für eine originäre pharmazeutische Dienstleistung unabhängig von der reinen Arzneimittelabgabe zu erzielen“, feierte BAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann die Kooperation.
Ein Jahr später musste das Projekt wieder eingestellt werden, weil das bayerische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der AOK Bayern intervenierte. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) begründete ihr Nein mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Medikationsberatung der schwangeren AOK-Versicherten.
Einwände hat das Bundesversicherungsamt (BVA) aktuell auch gegen die geplante Diabetiker-Beratung, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit der Techniker Krankenkasse (TK) vereinbart hat. Laut BVA dürfen Kassen „nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden“. Ob dazu die Beratung von Diabetikern in der vereinbarten Art und Weise gehört, ist noch offen. Zwischen der TK und dem BVA laufen noch Gespräche.
Die ABDA wünscht sich daher von Bundesgesundheitsminister Gröhe eine klare Öffnungsklausel für Verträge über „pharmazeutische Dienstleistungen“. Der Antrag dürfte auf dem Apothekertag eine große Mehrheit finden. Ob Gröhe im AM-VSG eine entsprechende Klarstellung vornimmt, muss man abwarten.