Kammer Nordrhein ohne Anträge zum DAT Lothar Klein, 31.05.2016 12:16 Uhr
In den vergangenen Jahren hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) regelmäßig recht aktiv Anträge zum Deutschen Apothekertag (DAT) gestellt – war mit deren Behandlung aber nicht immer zufrieden. Dieses Jahr will der Kammervorstand darauf verzichten. Zur Kammerversammlung am 8. Juni liegen keine Anträge des Vorstandes zur Abstimmung vor. Mehr noch: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gibt es einen förmlichen Vorstandbeschluss, keine DAT-Anträge zu stellen.
„Alle wichtigen Themen sind diskutiert und besprochen“, so Kammerpräsident Lutz Engelen zu APOTHEKE ADHOC, „ich sehe keine Notwendigkeit für weitere Anträge“. Allerdings könne er nicht ausschließen, dass aus der Diskussion der Kammerversammlung am 8. Juni noch Anträge entstünden. DAT-Anträge könnten zudem auch die Fraktionen der Kammerversammlung noch stellen. Zum Vorstandsbeschluss wollte sich Engelen nicht äußern: „Kein Kommentar.“
Weithin bekannt ist allerdings, dass sich Engelen in den vergangenen Jahren mehrfach unzufrieden mit dem Ablauf des DAT und vor allem mit der Behandlung der Anträge seiner Kammer gezeigt hatte. Vor einem Jahr geriet die Kammerversammlung sogar zu einer Generalabrechnung mit der Arbeit der ABDA. Als Drohung stand zeitweise eine Mitgliederbefragung über einen ABDA-Austritt im Raum. Möglicherweise ist der Verzicht auf eigene AKNR-Anträge zum DAT 2016 eine Reaktion darauf.
Engelens Präsidentenbericht beinhaltete vor einem Jahr eine ausführliche Aufzählung von ABDA-Misserfolgen: Das für Apotheker wichtige Thema AMTS sei weder im E-Health-Gesetz noch im GKV-VSG berücksichtigt. Als „peinlich“ qualifizierte Engelen seinerzeit die Situation bei der von der ABDA initiierten Pharm-CHF-Studie. Auch die Lage bei ARMIN bereite ihm große Sorgen, so Engelen. Scharfe Kritik übte Engelen zudem am inzwischen beschlossenen Neubau des Apothekerhauses in Berlin.
Außerdem habe die ABDA beim Honorarthema keine Erfolge vorzuweisen, so Engelen in seinem Präsidentenbericht 2015. Statt sich intensiv um die Honorierung zu kümmern, erhöhe die ABDA ihren Haushaltsansatz um 6,28 Prozent, kritisierte Engelen. Insgesamt sei die Lobbyarbeit der ABDA „zu zögerlich und zu zurückhaltend“.
Besonders verärgert zeigte Nordrheins Kammerpräsident 2015 darüber, dass Hinweise aus den Mitgliedsorganisationen negiert würden und Absprachen sowie Beschlüsse nicht eingehalten würden. „Das ist unkollegial und unkooperativ“, so Engelen. Total enttäuscht war Engelen vor einem Jahr, dass die ABDA die Forderung vom Deutschen Apothekertag (DAT) zur Abschaffung der Importquote nicht vehementer vertrat. Wenn Beschlüsse nicht weiter verfolgt würden, müsse er auch nicht mehr zum DAT fahren, so Engelen damals.
Bereits beim DAT 2014 hatten sich der Apothekerverband Rheinland-Pfalz sowie Kammer und Verband aus Bayern mit einem gemeinsamen Antrag durchgesetzt, den Gesetzgeber zur Abschaffung der Importquote aufzufordern. Die gesetzliche Grundlage im SGB V solle „ersatzlos gestrichen“ werden, so der DAT-Antrag. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte zuvor beim DAT 2013 in Düsseldorf einen fast gleich lautenden Antrag gestellt. Auch dieser Antrag wurde seinerzeit angenommen. „Ich kann nur dringend darum bitten, dass, was auf dem DAT beschlossen wurde, weiter verfolgt wird“, so Engelen.
Zu Verstimmung zwischen der AK Nordrhein und der Berliner ABDA-Zentrale führte auch der Prozess um Rx-Boni der Versandapotheke DocMorris. Die AKNR hatte der ABDA ihre Hilfe angeboten: Weil die Kammer in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Verfahren gegen DocMorris geführt hatte, hatte Justiziarin Bettina Mecking ihre Erfahrung und Hilfe angeboten. Wegen der Gewährung von Rx-Boni hatte die AKNR sogar schon mehrfach Ordnungsgelder gegen die Versandapotheke erwirkt.
Mecking hatte vorgeschlagen, die Expertise ihrer Kammer und der Kollegen aus Bayern in das EuGH-Verfahren einzubringen. Sie schlug ein Treffen mit der Rechtsabteilung der ABDA unter Leitung von Lutz Tisch vor, um einen gemeinsamen Schlachtplan zu entwickeln. „Aber das ist nie zustande gekommen“, kritisierte Mecking im vergangenen Jahr. Geärgert hat sie außerdem der Hinweis aus der Jägerstraße, es gäbe bereits ein Rechtsgutachten zu dem Thema. „Wenn das so ist, wäre es doch schön, wenn wir dieses Gutachten auch für unsere Verfahren hätten. Wir kämpfen doch schließlich an einer Front“, so Mecking.
In dieser Frage gibt es am Donnerstag einen ersten Fingerzeig: Dann wird Generalanawalt Maciej Szpunar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge stellen. Mit der Vorlagefrage des OLG Düsseldorf soll geklärt werden, ob ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften gebunden sind. Der EuGH ist an die Schlussanträge des Generalanwalts allerdings nicht gebunden. Zur Verhandlung Mitte März waren Engelen und Mecking in Luxemburg erschienen – trotz Quereln mit der ABDA.