Als Reaktion auf das kommenden Mittwoch anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rx-Boni-Verbot für ausländische Versandapotheken fordert der Deutsche Apothekertag ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Hauptversammlung verabschiedete zum Auftakt der Antragsberatung eine entsprechende Resolution. Darin wird das Rx-Versandverbot allerdings nur verklausuliert gefordert: Es wird gefordert, die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) dem „europarechtlichen Maßstab“ zu entziehen.
Lutz Tisch, Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, begründete die indirekte Formulierung mit der Absicht, eine Emotionalisierung der Diskussion verhindern zu wollen. Daher habe man die Formulierung „zurückhaltender, etwas weniger aufdringlich“ gewählt. Außerdem sei das Rx-Versandverbot nur eine mögliche Reaktion des Gesetzgebers auf das EuGH-Urteil. Man wolle den Gesetzgeber nicht präjudizieren.
Des Weiteren fordert die Resolution die Aufsichtsbehörden der Länder auf, bis zu einer gesetzlichen Regelung dafür zu sorgen, dass im Inland die AMPreisV eingehalten wird, also keine Rx-Boni angeboten werden, um kannibalisierenden Wettbewerb zu verhindern. Der Gesetzgeber wird von der ABDA in der Resolution zudem aufgefordert, das deutsche Arzneimittelpreisrecht „nicht aufzugeben“.
Ein Delegierter nannte es „naiv“, davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden der Länder in der Lage sein würden, Rx-Boni durch inländische Apotheken zu verhindern. „Es wird Leute geben, die Fakten schaffen. Bis die Aufsicht reagiert, dauert es zu lange.“ Tisch entgegnete, die ABDA setze darauf, dass die Aufsichtsbehörden das „geltende Recht“ durchsetzen werden. Die Resolution wurde daraufhin mit großer Mehrheit angenommen.
Bereits gestern hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in seinem Grußwort versichert, „alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, die wohnortnahe Apotheke“ zu erhalten und „unerwünschten Verdrängungswettbewerb“ zu verhindern. Die Bundesregierung habe sich bei der Verhandlung in Luxemburg bereits für den Erhalt der Arzneimittelpreisverordnung eingesetzt. Man werde das EuGH-Urteil „sehr sorgfältig prüfen“.
Der EuGH wird am 19. Oktober darüber entscheiden, ob sich ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte dem EuGH im vergangenen Juni drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ob es sich beim deutschen Rx-Boni-Verbot um eine Maßnahme gleicher Wirkung handelt (Warenverkehrsfreiheit), wie diese zweitens zu rechtfertigen wäre und drittens, wie hoch die Anforderungen an eine solche Feststellung sein müssten. Auslöser war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Bonusmodell der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV).
Nach der mündlichen Verhandlung in Luxemburg am 17. März wurde die Partie von den Beteiligten als offen angesehen. Doch anschließend hatte Maciej Szpunar, Generalanwalt beim EuGH, sich gegen die Wirkung deutscher Preisvorschriften auf ausländische Versender ausgesprochen. Laut seinen Schlussanträgen verstößt das allgemeine Rx-Boni-Verbot gegen EU-Recht. Im Verfahren ist dies allerdings nur ein Fingerzeig, der EuGH ist nicht an das Votum des Generalanwalts gebunden.
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