Apotheker wollen Substitution entschärfen APOTHEKE ADHOC, 09.08.2013 14:34 Uhr
Rabattverträge und Reimportquote: Schon längst können Apotheker nicht mehr „einfach so“ das abgeben, was der Arzt verordnet hat. Einige Kammern und Verbände wollen deshalb beim Deutschen Apothekertag (DAT) Anträge stellen, um den Austausch von Arzneimitteln zu erleichtern.
Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern möchte Diskussionen mit Patienten über Rabattverträge reduzieren und will dafür die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ändern: Ärzte, die die Anwendung der Rabattverträge befürworten, sollen statt Handels- oder Firmennamen nur noch den Wirkstoff verordnen.
„Die Rabattverträge haben sich als Instrument der Kosteneinsparung in der Regelversorgung mit durchgesetzt“, heißt es in dem Antrag der Kammer. Die Umsetzung gehöre allerdings „zu den Aufgaben mit dem größten Aufklärungsbedarf in den Apotheken“. Die Umstellung auf Rabattarzneimittel werde in der Praxis dadurch erschwert, dass die Patienten auf dem Rezept ihr gewohntes Medikament lesen könnten und daraus den Arztwillen ableiteten, erklärt die Kammer.Auch in Westfalen-Lippe wollen die Apotheker die Akzeptanz der Rabattverträge bei den Patienten stärken: Apothekerkammer und -verband fordern, dass Patienten generell keine Zuzahlung für Rabattarzneimittel leisten sollten, wenn zuzahlungsfreie Präparate anderer Hersteller zur Verfügung stehen. Die Umstellung von einem zuzahlungsfreien auf ein zuzahlungspflichtiges Arzneimittel trage zu der ohnehin vielfach bestehenden Verunsicherung bei und erhöhe den Beratungsaufwand in den Apotheken, kritisieren Kammer und Verband.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe fordert außerdem, dass Apotheker im Nacht- und Notdienst auch wirkstoffidentische Arzneimittel in einer anderen Darreichungsform abgeben dürfen, wenn sie das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig haben. So würde den Apotheken eine umfängliche, zeitnahe Arzneimittelversorgung während des Dienstes ermöglicht.Bislang erlaubt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Dienst einen Austausch nur, wenn das Präparat mit dem verschriebenen Arzneimittel nach Anwendungsgebiet sowie Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisch und hinsichtlich der Darreichungsform und der pharmazeutischen Qualität vergleichbar ist.
Der Berliner Apothekerverein und die Apothekerkammer Nordrhein nehmen sich die Reimportquote vor: Die Regelung soll demnach ersatzlos gestrichen werden. Die Reimportförderung habe aufgrund einer reihe gesetzlicher Maßnahmen ihre Daseinsberechtigung verloren. Rabattverträge und Erstattungsbeträge sorgten dafür, dass die Originalarzneimittel ohnehin häufig preisgünstiger seien als Reimporte.Daher würden die Reimporte und die Suche nach ihnen in Apotheken nur noch als „unnötige bürokratische Drangsalierung“ empfunden, heißt es in dem Antrag. Die zwischenzeitlich angehäuften Guthaben sollten aus Sicht von Verein und Kammer an die Apotheken ausgezahlt werden – als „kleine Entschädigung für die jahrelangen Bemühungen der Apotheken“.