Die Apotheker bringen sich in Sachen Vergütung in Position: Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München sollen gleich mehrere Anträge zum Thema Honorierung verabschiedet werden. Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA will mit einem Fünf-Punkte-Programm an die Politik herantreten, Hessen will die 3-Prozent-Marge erhöhen und Berlin fordert eine Entschädigung für nicht lieferbare Rabattarzneimittel.
Der ABDA-Vorstand hat zusammen mit Apothekerkammer und -verband Nordrhein einen Antrag zur Honorierung gestellt. Darin wird gefordert, die Arzneimittelversorgung durch „angemessene Anpassungen der Entgeltung zu stützen“. Die Forderung ist nicht neu – schon beim vergangenen Apothekertag in Düsseldorf waren zwei Anträge aus Nordrhein zur leistungsgerechten Honoraranpassung und Dynamisierung der Vergütung angenommen worden. Ein weiterer Antrag zur Vergütung der Abgabe von Rezepturen war in den Ausschuss verwiesen worden.
Nun wird es konkreter. Den Antragstellern schweben fünf Punkte vor: Das Fixhonorar soll jährlich in Anbetracht der Entwicklung der Kosten der Betriebsführung überprüft werden. Die Methodik, mit der der Anpassungsbedarf errechnet wird, soll geändert werden. Außerdem fordern die Apotheker eine Erhöhung des Rezepturzuschlags und die Einbeziehung von Individualrezepturarzneimitteln in den Geltungsbereich des Fixzuschlags. Schließlich soll der Zuschlag von 16 Cent für den Nacht- und Notdienstfonds so erhöht werden, dass tatsächlich die politisch zugesagte Summe von 120 Millionen Euro ausgezahlt werden kann.
Die erste Anhebung des Apothekenhonorars im vergangenen Jahr „ist aus Sicht der Apothekerschaft völlig unzureichend“, heißt es in der Begründung. Sie entspreche lediglich 0,3 Prozent pro Jahr, während zwischen 2004 und 2011 die Inflation um 14,4 Prozent, die Löhne um 18 Prozent und die Lohnnebenkosten um 28 Prozent gestiegen seien. Zusätzlich hätten die Apotheken durch die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erhebliche Mehrkosten zu tragen, die mit der Anpassung um 25 Cent nicht ausgeglichen worden seien.
Den Antragsstellern zufolge verdeutlicht auch die hohe Zahl an Apothekenschließungen, „unter welchem wirtschaftlichen Druck öffentliche Apotheken auch weiterhin stehen“. Das Fixhonorar soll daher als „Herzstück“ erhöht werden. Bei der Notdienstpauschale sehen die Antragssteller Nachbesserungsbedarf, weil sich nach der Abrechnung der ersten Quartale gezeigt habe, dass der zugesagte Betrag von 120 Millionen Euro nicht annähernd erreicht werde. In den ersten acht Monaten wurden 71,4 Millionen Euro an die Apotheker ausgezahlt.
Mit einem zweiten Antrag fordert der Apothekerverband Nordrhein hilfsweise, die Aufschläge zur Herstellung und Abgabe von Rezepturen anzuheben. Die Aufschläge seien schon seit einiger Zeit nicht mehr kostendeckend, kritisiert der Verband. Eine Erhöhung sei daher „zwingend erforderlich“.
Der Hessische Apothekerverband (HAV) geht mit seinem Antrag einen anderen Weg: Demnach soll der prozentuale Zuschlag von 3 auf 6 Prozent erhöht werden. Die nicht ausreichende Anhebung des Fixhonorars habe gezeigt, dass die Veränderung der statischen Größe nicht mit den Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung mithalte. „Eine Anpassung des variablen Zuschlags würde zumindest einen Teil der Kosten kompensieren und dabei die permanente politische Auseinandersetzung und die Demütigungen des gesamten Berufsstandes vermeiden“, so der Verband.
Der Berliner Apothekerverein nimmt sich des Problems nicht lieferbarer Rabattarzneimittel an: Apotheker sollen für den Mehraufwand bei der Beschaffung eines Ersatzarzneimittels eine Gebühr von 3,50 Euro erheben dürfen. Als Vorbild dient dem Verein die Betäubungsmittelgebühr.
Bei der Versorgung mit Rabattarzneimitteln komme es immer öfter zu Lieferengpässen, begründet der Verein seinen Antrag. Dabei sei das Rabattarzneimittel häufig zwar formal lieferfähig, aber die zur Verfügung stehende Menge reiche nicht aus, um den Bedarf zu decken. Durch notwendige Erläuterungen, Sonderbestellungen, Botengänge und Rezeptänderungen entstehe ein deutlich erhöhter Aufwand, der in der derzeitigen Vergütung nicht abgebildet sei.
Aus Sicht des Vereins müsste eine Aufwandsentschädigung nicht zu Mehrkosten bei den Krankenkassen führen: Diese könnten in den Rabattverträgen vereinbaren, dass die Hersteller die Gebühr übernehmen, wenn die Apotheken die Abrechnung mit dem entsprechenden Sonderkennzeichen versehen.
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