Desvenlafaxin: Bis zu 119 Euro Aufzahlung Nadine Tröbitscher, 13.10.2023 07:54 Uhr
Festbeträge sind ein Instrument der Kassen, um Kosten zu sparen. Dass diese jedoch die Versorgung der Versicherten beeinträchtigen können, zeigt der Fall Desvenlafaxin. Desveneurax (Neuraxpharm) verliert seine Wirtschaftlichkeit. Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen.
Zum 1. Oktober wurden Desveneurax (Desvenlafaxin) und Milnaneurax (Milnacipran) in eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Inhibitoren (SNRI) in oralen Darreichungsformen eingegliedert. In Stufe 2 legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen in eine Festbetragsgruppe.
Dies hat direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Versicherten mit Desvenlafaxin, wie Neuraxpharm informiert. Denn Neuraxpahrm ist hierzulande der einzige Anbieter von Desvenlafaxin. Desveneurax ist seit knapp einem Jahr auf dem Markt. „Der angestrebte Festbetrag von Desvenlafaxin liegt unter den Herstellungskosten“, mahnt das Unternehmen, das Desvenlafaxin in Europa herstellt.
Versicherte müssen für Desvenlafaxin mehr zahlen
„Eine Absenkung des Preises auf das Niveau anderer Festbetragsarzneimittel wäre wirtschaftlich nicht realisierbar und würde die Fähigkeit von Neuraxpharm zur Bereitstellung hochwertiger Generika sowie innovativer Arzneimittel in Zukunft gefährden“, heißt es. Andere SNRI, die in großen Mengen weltweit hergestellt werden, könnten entsprechend preiswerter angeboten werden.
Der Festbetrag für Desveneurax 50 mg zu 100 Retardtabletten liegt bei 28,75 Euro, der Apothekenverkaufspreis bei 85,97 Euro. Somit sind 57,22 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Bei der N3 à 100 mg sind es sogar 119,09 Euro: Der Festbetrag liegt bei 38,94 Euro, der AVP bei 158,03. Hinzu kommt noch die Zuzahlung von jeweils 5 Euro.
Die Versorgung ist dennoch gesichert. Neuraxpharm stellt den Vertrieb nicht ein und wird Desveneurax weiterhin zur Verfügung stellen und damit weiterhin das Schließen von Therapielücken ermöglichen. Allerdings auf Kosten der Versicherten, denn die müssen höhere Zuzahlungen leisten.
Indikation
Desvenlafaxin ist der aktive Hauptmetabolit von Venlafaxin und kommt zur Behandlung einer Major Depression bei Erwachsenen zum Einsatz. Im Unterschied zu Venlafaxin treten unter Desvenlafaxin weniger unterwünschte Wirkungen auf, was mit einer besseren Verträglichkeit einhergeht. Für den SNRI wird angenommen, dass die Wirksamkeit auf eine Erhöhung der Aktivität von Serotonin und Noradrenalin im Zentralnervensystem assoziiert ist.
Festbetrag
Der Festbetrag ist die vom GKV-Spitzenverband festgelegte Preisobergrenze und somit der maximale Betrag, den die Kassen für ein Arzneimittel zahlen. Festbeträge werden gebildet, wenn mehrere Arzneimittel als vergleichbar eingestuft werden und die Kassen eine niedrige Erstattungsobergrenze festlegen wollen. Dann ist von sogenannten Festbetragsgruppen die Rede. Geht das Preisniveau innerhalb der Festbetragsgruppe nach unten, senkt auch der GKV-Spitzenverband den Festbetrag.