Sachverständigenausschuss

Desogestrel bleibt verschreibungspflichtig

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Berlin -

Die Entscheidung ist eindeutig. Der Sachverständigenausschuss (SAV) für Verschreibungspflicht hat sich heute gegen einen OTC-Switch von Desogestrel ausgesprochen. Somit bleibt die Minipille rezeptpflichtig. Weitere Switches standen heute nicht auf der Agenda.

Der SAV empfiehlt einstimmig den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 μg zur oralen Anwendung abzulehnen, heißt es im Kurzprotokoll. Auch wenn sich die Experten gegen den Switch ausgesprochen haben, liegt die endgültige Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium. In der Regel folgt das BMG jedoch der Empfehlung des SAV. Eine Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung bedarf dann der Zustimmung des Bundesrats.

Chance vertan? Argumente pro Switch

Die Pille ist nicht mehr das Verhütungsmittel Nummer eins und wurde vom Kondom abgelöst. Einen möglichen Grund dafür sehen Expert:innen auch in der bestehenden Verschreibungspflicht. Denn: Laut einer Studie gab mehr als die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter an, dass die mit der Verschreibungspflicht einhergehenden Probleme wie lange Wartezeiten in der Arztpraxis, Zeitmangel für das Wahrnehmen von Terminen, Aufwand für die Beschaffung von Verhütungsmitteln und Co. den Zugang zu oralen Verhütungsmitteln behindern.

Zudem sind Monopräparate nur mit Gestagenen wie die Minipille sind risikofreier in puncto unerwünschte Wirkungen wie beispielsweise einem Thromboserisiko. Estrogene Nebenwirkungen bleiben aus.

Die Apotheken sprechen sich für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Minipille aus. Der Hauptgrund: Frauen brauchen einen einfachen Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln. Kommt es zu einem OTC-Switch für Desogestrel 75 µg, sollten jedoch entsprechende Schulungen stattfinden, zeigen die Ergebnisse einer im „European Journal of Contraception & Reproductive Health Care“ veröffentlichten Studie.

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