Der Weg zur Notdienst-Pauschale Benjamin Rohrer, 13.09.2012 17:31 Uhr
120 Millionen Euro will die Koalition für die Notdienst-Pauschalen zur Verfügung stellen. Weil in ländlichen Regionen nachts nur wenige Besucher kommen, sollen insbesondere Landapotheken davon profitieren, so die Hoffnung der Gesundheitsexperten. Ganz erreicht wird die von der ABDA geforderte Kostendeckung trotzdem nicht. Auch gesetzgeberisch gibt es noch einige offene Fragen.
Derzeit werden die Apotheken während der Notdienste packungsbezogen vergütet: Pro Inanspruchnahme gibt es 2,50 Euro*, insgesamt nehmen die Apotheker dadurch pro Jahr 8 Millionen Euro ein.
Im März hatte die ABDA diesen Betrag kritisiert und eine Kostendeckung der Dienste gefordert: Neben der Gebühr hatte man in der Jägerstraße 45 Millionen Euro als packungsbezogenen Rohertrag als Einnahme angerechnet. Demgegenüber standen Kosten von 245 Millionen Euro: Bei 730.000 Notdiensten pro Jahr à 8 Stunden müssen insgesamt 5,8 Millionen Stunden mit 42,30 Euro für den Approbierten vergütet werden. Die ABDA war daher auf eine Unterdeckung von 192 Millionen Euro gekommen und 263 Euro pro Notdienst gefordert.
Inzwischen liegen aber neue Daten zu den Notdiensten vor: Nach Zusammenlegungen von Bezirken in den letzten Jahren haben mittlerweile nur noch circa 1500 Apotheken pro Tag Notdienst, pro Jahr also insgesamt 500.000 Dienste. Auf diese Weise summiert sich die Pauschale von 200 Euro nach Abzug der bisherigen Gebühr auf rund 100 Millionen Euro.
Offen ist zudem die Frage, in welchem Gesetz die Pauschale untergebracht werden soll: In den Korridoren des Bundestags war immer wieder zu hören, dass das Patientenrechtegesetz als „Omnibusgesetz“ genutzt werden könnte. Allerdings müsste das Thema angesichts des Titels argumentativ verpackt werden. Das Gesetz war vor der Sommerpause in erster Lesung vom Bundesrat beraten worden und soll nun in zweiter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Auch technisch gibt es noch einiges zu klären: Unklar ist beispielsweise, wie die 200 Euro auf die verschiedenen Dienstzeiten aufgeteilt werden. Auch für die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen (PKV) müsste eine Regelung gefunden werden.
Die ABDA hatte dem BMG im Sommer eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zur Verfügung gestellt, in der ein „Ausgleichsmechanismus“ vorgeschlagen wurde: Demnach sollen die Apotheken die Pauschalen mit den AOKen abrechnen. Der GKV-Spitzenverband soll mit dem PKV-Verband vereinbaren, wie die Unternehmen beteiligt werden. Bei der Festlegung des PKV-Anteils soll die Versichertenzahl ausschlaggebend sein.
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* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, 2,50 Euro würden pro Medikament fällig. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.