Der Prozess APOTHEKE ADHOC, 06.11.2017 10:55 Uhr
Ob am Neujahrstag schon eine neue Bundesregierung die Geschicke des Landes leitet, ist ungewiss. Politisch brisant wird es Anfang 2018 auf jeden Fall. Vor dem Landgericht Berlin wird ab dem 4. Januar darüber verhandelt, ob ein Informant vertrauliche Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitergegeben hat. Obwohl der vermeintliche Datendiebstahl schon Jahre zurückliegt, dürfte die Aufmerksamkeit erneut groß sein. Denn es geht auch um die Rolle von Ex-Minister Daniel Bahr und seiner FDP in dem Verfahren.
Fünf Jahre ist es her, dass die Nachricht vom „Apothekerspion“ im BMG kurz vor Weihnachten 2012 für Schlagzeilen sorgte. Vorausgegangen waren Durchsuchungen bei einem IT-Mitarbeiter des Ministeriums sowie dem früheren ABDA-Sprecher Thomas Bellartz, zuvor Leiter der Hauptstadtredaktion der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) und heutiger Herausgeber von APOTHEKE ADHOC. Der Vorwurf: Der Informant soll bezahlt worden sein für die Lieferung von Informationen aus dem BMG.
Der Fall wurde 2013 zur Anklage gebracht. Bellartz selbst bekam nach Auskunft seines Verteidigers Professor Dr. Carsten Wegner von der Kanzlei Krause & Kollegen erst im Zwischenverfahren überhaupt die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Er bestreitet, was ihm zur Last gelegt wird. Das Landgericht Berlin hat das Verfahren im Spätherbst 2015 angenommen, nun soll der Fall verhandelt werden. 19 Verhandlungstage sind angesetzt, die zu Beginn vor allem für die Vernehmung der zahlreichen von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen vorgesehen sein dürften.
Gehört werden sollen nicht nur etliche Mitarbeiter des BMG, sondern auch Vertreter der Branche und ihrer Lobbyorganisationen. So muss etwa die Geschäftsführerin des Großhandelsverbands Phagro, Bernadette Sickendiek, in den Zeugenstand. Dasselbe gilt für den früheren ABDA-Präsidenten Heinz-Günter Wolf. Sein Nachfolger und damaliger Vize, Friedemann Schmidt, ist dagegen bislang nicht geladen.
Schon die Zeugenliste zeigt, welchen Sprengstoff der Fall hat – und immer schon hatte. Denn unabhängig davon, was am Ende dran ist an den Vorwürfen: Im Kern geht es um die Frage, wie im politischen Berlin mit Informationen umgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass von dem Informationsvorsprung nicht nur die ABDA bei ihrer Lobbyarbeit profitiert haben könnte, sondern auch APOTHEKE ADHOC. Damit hätte der Fall auch medienrechtliche Relevanz, im grundrechtlichen Hoheitsgebiet von Pressefreiheit und Informantenschutz.
Vor allem aber ist der Prozess ein Lehrstück, wie sich aus der Arbeit von Ermittlungsbehörden politisches Kapital schlagen lässt. Die im September 2012 vom BMG angestoßenen Ermittlungen fielen in eine Zeit, in der sich die FDP bereits ernsthafte Sorgen um ihre politische Zukunft machen musste. Die Umfragewerte waren miserabel, nach dem Traumergebnis von 14,9 Prozent bei der Bundestagswahl 2009 lagen die Liberalen in Forsa-Umfragen nunmehr bei 4 Prozent.
Das Wahlversprechen einer Steuerreform hatte die FDP nicht eingelöst, stattdessen war der Vorwurf der Klientelpolitik allgegenwärtig, Stichwort Mövenpickspende. Gleichzeitig hatten Bahr und sein Vorgänger Philipp Rösler die Apotheker mit dem AMNOG und einer dürftigen Honoraranpassung verprellt. Laut einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC hätten im Herbst 2012 nur noch 4 Prozent der Kollegen die FDP gewählt. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte noch fast jeder zweite Pharmazeut seine Stimme den Liberalen gegeben.
Im BMG empfand man diesen Liebesentzug als undankbar. Dies umso mehr, als die ABDA mit einer Honorarforderung von „mindestens 624 Millionen Euro“ an der Tür kratzte. Und nicht zuletzt war Bahr genervt, dass beständig Gesetzentwürfe aus seinem Haus oder über Abgeordnetenbüros vorzeitig ihren Weg in die Tages- und Fachpresse fanden. Und das Gesundheitsressort, seine Abteilungen und Fachreferate, war seit 1998 von der SPD oder den Grünen geführt und besetzt worden. Allein Ulla Schmidt (SPD) hatte das Haus fast neun Jahre geführt, bevor die FDP übernahm. Der Unter- und Mittelbau des Ministeriums war alles andere als eine Bastion der Liberalen. Das bekam auch Bahr zu spüren.
Im Rückblick entschied sich die FDP genau in dieser Phase für ein Bauernopfer – mit den Apothekern die schwächste Gruppe unter den FDP-nahen Freiberuflern. Viel tun musste Bahr nicht: Er ließ über Bande ausgesuchte Medien unterrichten, der Rest erledigte sich von selbst. Nur einmal meldete er sich kurz zu Wort: Er sehe keinen Schaden für die Gesetzgebung des Ministeriums, er sei persönlich nicht betroffen. Keinesfalls sollte der Eindruck entstehen, Bahr sei nicht Herr im eigenen Haus oder Daten im BMG nicht sicher. Dass mal ein Entwurf nach draußen dringe, sei jedoch nicht unüblich.
Der Plan ging auf, die ABDA bekam ihre 624 Millionen Euro nicht und befasste sich fortan viel mit sich selbst. Als nach jahrelanger Beratung im Juli 2016 ein Verhaltenskodex mit Regeln für den Umgang mit vertraulichen Informationen und Fairness in der Lobbyarbeit vorgestellt wurde, war Bahr längst Vorstand beim Versicherungskonzern Allianz. Mit dem „Pflege-Bahr“, einem staatlichen Zuschuss für private Pflegezusatzversicherungen, hatte er sich 2012 selbst die beste Bewerbung geschrieben.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Eröffnung des Prozesses bis zu dem Zeitpunkt auf sich warten ließ, als der FDP der Wiedereinzug in den Bundestag glückte. Mehr denn je inszeniert die FDP in den Medien ihre pointierte Abkehr von den Apothekern. Unter der neuen Führung Christian Lindners äußert sich dieser Richtungswechsel nicht nur in einer Ablehnung des Rx-Versandverbots, heute stellt die FDP sogar das Fremdbesitzverbot in Frage. Umso unerfreulicher dürfte auch für die Partei die alte Geschichte sein. Für das Ministerium sowieso – egal unter wessen Führung.