Die Gematik hat den ersten Fachdienst für die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zugelassen, der Zuschlag ging die Compugroup Medical (CGM). Mit KIM, ehemals als KOM-LE bekannt, sollen Leistungserbringer und Kassen künftig sicher und schnell über die Telematikinfrastruktur (TI) kommunizieren können. Das gute alte Faxgerät soll damit bald der Vergangenheit angehören.
Damit sei ein entscheidender Schritt getan, damit der sektorenübergreifende Versand vertraulicher Nachrichten, Daten und weiterer Dokumente wie Arztbriefe, Abrechnungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Einzug in den Versorgungsalltag halten kann, zeigt sich die Gematik erfreut. „Mit dem ersten zugelassenen KIM-Fachdienst haben wir einen Etappensieg errungen, damit alle Akteure sicher miteinander kommunizieren können“, betont Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken. „Endlich wird aus der Telematikinfrastruktur die zentrale Plattform für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darauf haben wir lange gewartet.“ Im März wurde das System dann von KOM-LE – Abkürzung für „Kommunikation der Leistungserbringer“ – in KIM geändert. „Der Name KIM ist griffig und gut aussprechbar. Das wird dazu beitragen, dass KIM schnell im Arbeitsalltag integriert und nicht mehr aus dem Gesundheitswesen wegzudenken sein wird“, so Dieken.
Dass die Kommunikation zwischen Apothekern, Ärzten, anderen Leistungserbringern und Kassen künftig primär über einen gemeinsamen gesicherten Kommunikationskanal erfolgen soll, wurde Ende 2019 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) gesetzlich festgeschrieben. „Die elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern wird nicht als Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte, sondern im Rahmen sicherer Übermittlungsverfahren auf der Grundlage des § 291b Absatz 1e über die Telematikinfrastruktur durchgeführt“, heißt es im DVG.
Als erste Anwendung des Kommunikationsstandards wird die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen zur Verfügung stehen. Künftig soll auch der Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über KIM gesetzlich verpflichtet über KIM erfolgen. Ein Anschluss an die TI ist dabei eine zwingende Voraussetzung für die Nutzung, erklärt CGM, die als erste Leistungserbringer mit den notwendigen Anwendungen ausstatten darf.
Nach erfolgter Registrierung vergibt CGM eine spezielle E-Mail-Adresse für den Kommunikationsdienst. Nach der Einrichtung von KIM können über die gewohnten Programme – Apotheken- oder Praxissoftware, Krankenhausinformationssystem oder E-Mail-Programm – signiert E-Mails und Dokumente gesendet und empfangen werden. Die werden beim Versand für den Empfänger verschlüsselt und automatisch mit der Neben medizinischen Dokumente können künftig auch Verwaltungs- und Meldedaten über KIM übertragen werden.
Damit KIM zum Einsatz kommen kann, benötigen medizinische Einrichtungen einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) und gegebenenfalls einen Heilberufsausweis. CGM dürfte nicht der einzige Anbieter bleiben, im Zulassungsverfahren der Gematik befinden sich weitere Firmen, die nach erteilter Zulassung ebenfalls einen KIM-Fachdienst anbieten wollen.
E-Mail-Dienste wie Outlook können in KIM eingebunden werden, das System ist marktoffen. „Es wurde bewusst ein Marktmodell gewählt, damit vergleichbar zum Markt für SMC-B/HBA und Konnektoren mehrere Anbieter teilnehmen können und die Kunden sich ihren Anbieter selbst auswählen können“, so Thomas Jenzen, Projektleiter bei der Gematik. Anbieter können eigene Fachdienste aufsetzen und E-Mail-Postfächer einrichten. Im DVG wurde auch die Erstattung von elektronischen Arztbriefen präzisiert, zum 30. Juni 2020 läuft die Förderung für die Versendung über das System KV-Connect aus. An dessen Stelle soll KIM treten. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde gestattet, dazu eine eigene Anwendung zu entwickeln.
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