„Plan B2“ liegt auf dem Tisch. Die ABDA hat den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgegriffen und um einige für die Apotheker entscheidenden Punkte bereinigt. Vor allem: Rx-Boni sollen nicht legalisiert werden, die Kassen sollen die Bonusgewährung sogar sanktionieren. Spahn hat dagegen sofort freudig verkündet, dass die ABDA ihre Forderung nach einem Rx-Versandverbot ja nun endlich aufgegeben habe. Zwei Sätze sind für den weiteren Gang der Dinge entscheidend, kommentiert Alexander Müller.
Die Apotheker haben es geschafft, mit ihrem Gegenvorschlag politisch aus der Defensive zu kommen. Es ist müßig, jetzt noch darüber zu streiten, ob sie ein solches Ergebnis nicht viel früher hätten erreichen können und ob der verlorene Posten Rx-Versandverbot zu lange gehalten wurde. Das ist jetzt Geschichte. Die ABDA hat die Zeichen der Zeit erkannt. Dass sich die Mitgliederversammlung nach heißen Diskussionen am Ende einstimmig auf ein Papier geeinigt hat, kann man schon als Erfolg verbuchen.
Ob das Ergebnis dieses mit sich Ringens zum Erfolg wird? Das hängt am Wahrheitsgehalt eines der beiden Sätze, die gestern gesagt wurden: „Die Maßstäbe beim EuGH sind anders, wenn er sich mit dem Sozialrecht befasst“. Was ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz damit meint ist, dass der Europäische Gerichtshof die Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken akzeptiert, weil im SGB V die Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers sticht.
Dass sich die Luxemburger Richter darum kümmern, in welchem Gesetzbuch eines Mitgliedstaates eine Regelung steht, die sie für EU-rechtswidrig und in der Sache unbegründet halten, ist fraglich. Auch unter Juristen gibt es Zweifel. Nun ist ja die Idee, Boni auf diesem Weg zu verbieten, auch nicht neu. Die Zuversicht der ABDA überrascht deshalb etwas, hatte sie im Kampf um das Rx-Versandverbot noch alle anderen vorgeschlagenen Wege als nicht gangbar gesehen.
Und hier kommt der zweite entscheidende Satz ins Spiel, vom Minister höchstpersönlich in seinem kurzen Statement. Es ist nicht der zum Rx-Versandverbot, das nun als endgültig beerdigt gelten darf. Selbstverständlich ist es auch nicht die Floskel zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Es ist: „Wir brauchen in jedem Fall eine europarechtskonforme Lösung, daher werden wir die Vorschläge nun in Ruhe prüfen.“ Denn im ersten Halbsatz klingen Spahns Zweifel am Wunsch der ABDA durch.
Kommt der Plan B2 – was noch keineswegs gewiss ist – kann man eines sicher erwarten: DocMorris, Shop-Apotheke und die anderen werden weiter ungebremst Boni gewähren und sich notfalls verklagen lassen. Parallel befassen sich die deutschen Gerichte ohnehin schon mit der Frage der Inländerdiskriminierung, die ja faktisch bestehen bleibt.
Die ausländischen Versender hätten mit einem Boni-Deckel leben können, ihr schlimmster Alptraum war das Rx-Versandverbot. Sie würden durch die Neuregelung Zeit gewinnen. Denn die Kassen haben schon in der Vergangenheit nie hart durchgegriffen, obwohl sie es gekonnt hätten und stattdessen auf Europa verwiesen. Die Apotheker müssen es also wieder nach Luxemburg schaffen und sie müssen diesmal gewinnen. Das ist nicht unmöglich, aber gewiss kein Selbstläufer.
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