Interview Dr. Marcel Huber

„Der Entwurf muss überarbeitet werden“ Benjamin Rohrer, 15.08.2012 11:05 Uhr

Berlin - 

Die Debatte um die geplante Erhöhung des Apothekenhonorars ist in vollem Gang. Neben eines höheren Fixzuschlags ist auch eine pauschale Honorierung der Nacht- und Notdienste im Gespräch. Der bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber (CSU) will sich besonders für Apotheken im ländlichen Raum einsetzen. Mit APOTHEKE ADHOC sprach er über einen drohenden Versorgungsmangel, die Höhe des Festbetrags und die Situation der Landapotheken.

 

ADHOC: Warum müsste insbesondere die Bezahlung der Landapotheken angepasst werden?

HUBER: Apotheken vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelversorgung. Nur Vor-Ort-Apotheken können eine sichere Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und eine persönliche Beratung der Patienten gewährleisten. Wir setzen uns daher dafür ein, die Apotheken insbesondere auch im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken.

ADHOC: Droht in Bayern bereits ein Versorgungsmangel auf dem Land?

HUBER: Im Vergleich zu anderen Ländern steht Bayern in Deutschland bei der Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort noch recht gut da. Allerdings hat wegen der schlechten finanziellen Situation einiger Landapotheken eine Entwicklung eingesetzt, die zur Ausdünnung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung führt. Diesen Trend müssen wir stoppen. Die Stellung der Landapotheken darf auch nicht durch Versandhandel und Pick-Up-Stellen gefährdet werden.

ADHOC: Wie sieht die aktuelle wirtschaftliche Situation der Landapotheken in Bayern aus?

HUBER: Landapotheken haben einen besonders hohen Umsatzanteil an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sie haben kaum Möglichkeiten, zu geringe Umsätze dort mit Umsätzen bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und beim Nebensortiment auszugleichen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber muss aber die wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen schaffen, dass die Apotheken den ihnen gesetzlich übertragenen Arzneimittelversorgungsauftrag erfüllen können. Die Arzneimittelversorgung darf nicht zu einem Zuschussgeschäft werden.

 

 

ADHOC: Wie könnte eine gezielte Honorierung der Landapotheke erreicht werden?

HUBER: Konkret geht es um zwei Vorschläge: die Erhöhung des Festzuschlags pro Arzneimittel und eine pauschale Vergütung der Nacht- und Notdienste. Ich begrüßte die Pläne der Bundesregierung, die Zuschläge pro Arzneimittel zu erhöhen. Die Erhöhung des Festzuschlags pro Arzneimittel ist ein erster richtiger Schritt, um den Arzneimittelversorgungsauftrag der Apotheken zu sichern. Schließlich wurde der Zuschlag seit 2004 nicht angehoben. Über die Höhe muss noch verhandelt werden.

Um die Apotheken im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken, müssen außerdem Nacht- und Notdienste künftig pauschal vergütet werden. Landapotheken sind in der Regel mit mehr Diensten belastet und haben oft weniger Patienten in den Nachtstunden. Sie haben jedoch die gleichen Personalkosten wie in der Stadt. Dieser Einsatz muss künftig gerechter honoriert werden.

ADHOC: Wie hoch sollte die Anpassung der Vergütung der Landapotheken ausfallen?

HUBER: Die Debatte sollte nicht auf einzelne Summen verengt werden. Es geht insgesamt um eine nachhaltige Finanzierung des Arzneimittelversorgungsauftrags und den Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Eine Lösung über die Höhe der Honorierung muss gemeinsam mit den Apothekerverbänden gefunden werden. Die Apothekerverbände haben die für die Berechnung erforderlichen Daten.

 

 

ADHOC: Welche politischen Mittel werden Sie nutzen, um diese Forderung umzusetzen? Ist eine Bundesinitiative denkbar?

HUBER: Ich habe mich vor kurzem bei den Ministern Bahr und Rösler für eine Verbesserung der Vergütungssituation der Apotheken eingesetzt. Auch auf Fachebene wird Bayern sich intensiv einbringen. Anlässlich der Anhörung zum Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung haben wir bereits unsere Forderungen aus bayerischer Sicht eingebracht.

ADHOC: Tauschen Sie sich mit anderen Ministerien aus? Welche Bundesländer würden diesen Forderungen Ihres Wissens nach zustimmen?

HUBER: Selbstverständlich tauschen wir uns auf politischer und fachlicher Ebene mit den anderen Ländern aus. Einige Länder haben sich ja auch bereits öffentlich positioniert. Änderungen sind aber nur auf Bundesebene, in erster Linie durch das für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Bundeswirtschaftsministerium möglich.

ADHOC: Gibt es bereits einen Zeitplan für das weitere Vorgehen?

HUBER: Das Verfahren auf Bundesebene läuft. Nach unseren Vorstellungen muss der Entwurf überarbeitet werden.