Apothekenhonorar

SPD-Apotheker: Honorardeckel für Schäuble

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Berlin -

Bei den Beratungen zum Pharmadialog-Gesetz will SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis am Honorardeckel für Apotheker festhalten. Dafür hat Christian Brand, Genosse und Apotheker aus Kaiserslautern, überhaupt kein Verständnis und sieht darin „Züge von Doppelmoral und von Täuschung“. Brand, selbst SPD-Politiker, protestiert dagegen in einem offenen Brief an seine Parteifreundin und schlägt stattdessen eine Deckelung der Mehrwertsteuer vor. Sein Argument: Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verdient an hochpreisigen Arzneimitteln viel mehr als Apotheker.

SPD-Mitglied Brand ist auf kommunaler Ebene politisch aktiv. Er sitzt für die SPD im Stadtrat von Otterberg und ist Mitglied im SPD-Unterbezirksvorstand Kaiserslautern. Außerdem vertritt er seinen SPD-Bezirk auf Landesparteitagen als Delegierter. In der SPD engagiert sich Brand, weil „ich nach wie vor der Meinung bin, dass der Apothekerberuf einer der sozialdemokratischsten überhaupt ist, weil er Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit in der Versorgung der Bevölkerung tagtäglich erlebbar macht am Tresen“. Allerdings beschleichen ihn „immer mehr Zweifel, dass die politische Sozialdemokratie dies überhaupt wahrnimmt und honorieren möchte“.

Gegenüber APOTHEKE ADHOC bekräftigte Hilde Mattheis nämlich in dieser Woche, am Deckel für den variablen Teil des Apothekenhonorars festhalten zu wollen: „Dieser Vorschlag war Teil eines Grundlagenpapiers der SprecherInnen und BerichterstatterInnen der beiden Koalitionsfraktionen. Ich halte das nach wie vor für richtig. Im laufenden Gesetzgebungsprozess wird sich zeigen, ob für diesen Vorschlag Mehrheiten zu finden sind und wie er dann umgesetzt werden kann“, so Mattheis.

Die Hartnäckigkeit seiner Berliner Parteifreundin beim Thema Honorardeckel hat Apotheker Brand nicht ruhen lassen: Er hat nachgerechnet und einen Brief mit vielen Zahlen geschrieben: Für die Abgabe einer Packung Sovaldi zum Apothekeneinkaufspreis (AEP) von 13705,17 Euro erhalte der Apotheker für die Bestellung, Lagerhaltung und Abgabe dieses Arzneimittels 8,35 Euro Fixzuschlag, abzüglich des Zwangsrabatts für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,77 Euro und den 3–prozentigen Aufschlag von 411,15 Euro, also insgesamt 417,73 Euro.

Nach dem in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) fixierten Apothekenverkaufspreis (AVP) bezahle die Krankenkasse dafür 16.808,56 Euro. Darin enthalten seien „satte 2683,72 Euro“ Mehrwertsteuer, so Brand an Mattheis: „Von solchen Margen träume ich als Apotheker!“ Schäuble kassiere mit gut 2500 Euro von den Krankenkassen mehr als fünfmal so viel wie der Apotheker.

„Ich hätte da einen Gegenvorschlag“, schreibt Brand an Mattheis: „Wie wäre es denn mit einer Mehrwertsteuerdeckelung für hochpreisige Arzneimittel? Auch das Finanzministerium verdient schließlich kräftig mit, je teurer die Arzneimittel werden. Sogar noch weit kräftiger als die Apothekerschaft! Und hat der Staat nicht einen Einnahmeüberschuss erwirtschaftet in den letzten Jahren in Milliardenhöhe...?“

Die Höhe des Apothekenhonorars für die Abgabe hochpreisiger Arzneimittel relativiere sich bei genauer Betrachtung ohnedies, so Brand. Denn im Regelfall müsse der Apotheker die besagten Arzneimittel 15 Tage vorfinanzieren ab Rechnungsstellung des Großhandels bis hin zur Zahlung des Abrechnungszentrums. Bein einem marktüblichen Kontokorrentkreditzins in Höhe von 8,5 Prozent, betrügen diese Kosten für Sovaldi 47,87 Euro.

Darin enthalten seien noch nicht die Personalkosten für Bestellung, Lagerung und Abgabe des Arzneimittels und die Raumkosten. Würde das Apothekerhonorar gedeckelt werden, dann stiegen die Kosten für Vorfinanzierung und Lagerung zwar weiter, das Honorar aber nicht. Brand an Mattheis: „Das bedeutet, ab einem Punkt legt der Apotheker also sogar drauf bei der Abgabe eines medizinisch notwendigen Arzneimittels!“

Es könne doch nicht im Sinne des Wirtschafts- oder Gesundheitsministeriums sein, dass ein Leistungserbringer für die erbrachte Leistung auch noch Geld drauflegen müsse. Brand: „Ist ein verordneter Verlust zur gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln denn tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar?“

Ausgerechnet den Apotheken Preistreiberei vorzuwerfen, sei angesichts dieser Zahlen vollkommen verfehlt: „Sind es die Apotheker? Oder gar die Großhändler mit ihrer kümmerlichen Marge je Hochpreiser in Höhe von 37,80 Euro? Oder sind es nicht vielmehr Pharmafirmen, die sich mit solchen Arzneimitteln massive Verdienste einheimsen? Oder ist es gar der Staat, der kalt lächelnd die volle Mehrwertsteuer mit der hart erkauften Gesundheit seiner Bürger einfährt?!“

Dann hagelt es Kritik an der Lobbyarbeit der ABDA: Auf Grund der „schlechten Präsenz in Berlin dank fundamental katastrophaler Lobbyarbeit“ seien die Apotheker aber mal wieder das schwächste Glied in der Kette.

Sollte der Honorardeckel trotzdem kommen, stelle sich die Frage, wie eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln aufrecht erhalten werden könne. Die angekündigte Honorarerhöhung für Rezepturen und BtM-Rezepte „wieder auf dem Wege der Deckelung zurückzuholen, das hat Züge von Doppelmoral. Und von Täuschung!“

SPD-Mitglied Brand appelliert an Genossin Mattheis: „Vergesst diese Idee der Deckelung des Apothekerhonorars bitte ganz schnell wieder!“ Stattdessen wäre eine regelmäßige Anpassung des Honorars an die Inflation und die Gehaltssteigerungen der hochqualifizierten MitarbeiterInnen dringend nötig. Kümmern müsse sich die Politik auch um die Auswüchse des Versandhandels und der unlauteren Boni im europäischen Wettbewerb. Und: „Nehmt die Apothekerschaft mit ins Boot bei der Erstellung von Medikationsplänen und honoriert das in Cash! Nur Apotheker haben schließlich die erforderliche Qualifikation um Neben- oder Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu erkennen!“

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