Substitution

DAV: Rabattverträge verunsichern Patienten

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Berlin -

Ab April gelten zahlreiche neue Rabattverträge – Millionen Patienten müssen sich auf neue Arzneimittel einstellen. Die Patientenbeauftrage des Deutschen Apothekerverband (DAV), Claudia Berger, kritisiert den erzwungenen Wechsel bei der Medikation: „Chronisch kranke Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, sind bei neuen Rabattarzneimitteln schnell verunsichert.“

Bei der Umstellung seien die Apotheker gefordert: „Nicht nur das pharmazeutische Wissen, sondern auch ein hohes persönliches Engagement des Apothekers sind notwendig, um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben“, so Berger.

Der DAV kritisiert zudem, dass von 27.000 erfassten Rabattarzneimitteln nur 11.500 Medikamente zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlung befreit sind – das entspricht 43 Prozent. In der Mehrheit der Fälle müssen Patienten also die volle Zuzahlung leisten.

Neben den neuen Rabattverträgen sind zum 1. April auch viele Festbeträge angepasst worden: Bei rund 7000 Medikamenten sind laut DAV die Preise abgesenkt worden. Liegt der Herstellerpreis nun über dem Festbetrag, entstehen Mehrkosten für die Patienten. Damit das Medikament von der Zuzahlung befreit wird, muss es mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Laut DAV sind 4600 von 32.500 festbetragsgeregelten Arzneimitteln von der Zuzahlung befreit. Das entspricht 14 Prozent.

Ab heute gilt die Substitutionsausschlussliste. Bislang sind in dieser Liste die Wirkstoffe Ciclosporin und Phenytoin aufgeführt, die nicht mehr gegen Rabattarzneimittel ausgetauscht werden dürfen. Für die Bearbeitung der Liste ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Der DAV fordert „eine angemessene Beteiligung der Apotheker“.

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